Gericht billigt Verwendung von drogerie.de
Die Verwendung der Internet-Domain "drogerie.de" durch ein branchenfremdes Unternehmen ist grundsätzlich zulässig.
Nach einer Entscheidung des Frankfurter Oberlandesgerichtes [OLG] werde dabei weder das Wettbewerbsrecht verletzt noch würden die Inhaber von Drogerien sittenwidrig ausgenutzt oder die Verbraucher getäuscht [Az.: 6 U 128/01].
Das Gericht hob mit seinem in der Zeitschrift "OLG-Report" veröffentlichten Urteil eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt auf. Damit wies er auch die Unterlassungsklage des Verbandes Deutscher Drogisten ab.
Firma sammelt Domainnamen
Der Verband hatte daran Anstoß genommen, dass ein Unternehmen,
das nichts mit Drogerien zu tun habe und auch über weitere
Domain-Namen verfüge, sich die Internet-Domain "drogerie.de"
gesichert hatte.
Drogerie.deKein Domaingrabbing
Der Verband war der Meinung, dass das sich Unternehmen diese Adresse unter anderem gesichert habe, um sie eventuell an Drogerieunternehmen meistbietend zu verkaufen. Dagegen hatte das Unternehmen argumentiert, es wolle einen Internet-Führer aufbauen.
Anders als das Landgericht konnte das OLG keinen Rechtsverstoß feststellen.
