10.12.2002

FRAGWÜRDIG

Bildquelle: LN

Australien als Internet-Gerichtsstandort

Das oberste Gericht in Australien hat entschieden, dass eine Klage gegen den Finanzdienst Dow Jones vor einem heimischen Gericht verhandelt werden darf, auch wenn der Beklagte seinen Firmensitz in den USA hat.

Ein australischer Geschäftsmann wirft Dow Jones vor, dass ein online erschienener Artikel seinen Ruf schädigt. Der fragliche Artikel ist dabei von den USA aus publiziert worden.

Der Kläger argumentierte, dass der Artikel in Australien gelesen werden könne und dort seinen Ruf beschädige. Das Gericht folgte jetzt dieser Argumentation.

Rechtschaos befürchtet

Dem Fall wird international eine hohe Bedeutung zugeschrieben, da er die Rechtssicherheit aller Online-Medien in Frage stellt.

Große Site-Betrieber wie Reuters, News International und Amazon.com haben daher schon öffentlich zu dem Fall Stellung genommen und dabei Dow Jones in seiner Postion bestärkt, dass der Publikationsort für einen Prozess maßgeblich sei.

Beobachter befürchten jetzt, dass sich Gerichte in Ländern rund um die Welt das australische Vorgehen zum Vorbild nehmen und damit unkalkulierbare Risiken für alle Sites mit internationaler Ausrichtung schaffen.

In der Folge wird eine übervorsichtige Berichterstattung befürchtet, die in vorauseilendem Gehorsam "heikle" Themen schlicht ausspart. Das Urteil rufe bei ihm eine Gänsehaut hervor, sagte der australische Rechtsexperte Damian Sturzaker. Herausgeber könnten dem Urteil zufolge überall dort haftbar gemacht werden, "wo das Internet hinreicht". Davon seien nicht nur die Medien, sondern auch Universitäten und Unternehmen betroffen, die Informationen über das Internet verbreiten, warnte der Experte.

Auch US-Begehrlichkeiten

Aber auch in den USA gibt es immer wieder Fälle, in denen heimische Kläger versuchen, ausländische Firmen wegen "Online-Vergehen" vor US-Gerichten zu belangen.

Derzeit muss beispielsweise ein kalifornisches Gericht entscheiden, ob eine Klage der Musik- und Filmindustrie gegen den Kazaa-Betreiber Sharman Networks zugelassen wird. Sharman hat seinen offiziellen Firmensitz im Pazifikstaat Vanuatu, wird aber von der "Zweigstelle" in Australien aus verwaltet.

Ob die Klage vor einem US-Gericht zugelassen wird, hängt davon ab, ob Sharman "genügend" geschäftliche Verflechtungen in die USA besitzt.