21.11.2002

URTEIL

Bildquelle: fuZo

ComRoad-Gründer muss ins Gefängnis

Erstmals ist in Deutschland ein Manager des Neuen Marktes zu einer Haftstrafe verurteilt worden: Das Münchner Landgericht verurteilte am Donnerstag den wegen gewerbsmäßigem Betrugs und Bilanzfälschung angeklagten ComRoad-Gründer Bodo Schnabel nach einem überraschendem Geständnis zu sieben Jahren Gefängnis.

Schnabels Ehefrau Ingrid wurde wegen Beihilfe zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Die Euphorie des Neuen Marktes

"Ich konnte mich dem Sog des Neuen Marktes nicht entziehen", hieß es in Schnabels Erklärung, "mein Fehler bestand darin, dass ich in der Euphorie des Neuen Marktes ausschließlich zukunftsorientiert gedacht habe."

Er sei sich jedoch sicher gewesen, die nach seinen Worten "vorgezogenen Umsätze" rasch durch wirkliche Umsätze ersetzen zu können. Das Unternehmen musste im Frühjahr einräumen, dass nur 1,4 Prozent des angeblichen Umsatzes von zuletzt 93,6 Mio. Euro tatsächlich nachweisbar seien. Dem Schuldanerkenntnis ging ein erheblicher Druck des Richters voraus

Staatsanwalt Peter Noll hielt dem Angeklagten trotz eines "zigfachen Millionenbetrug" die Eigendynamik des Falles zugute: "Zu einem Clown gehört auch ein Zirkus, und dieser Zirkus hat sich Neuer Markt genannt", sagte Noll. Man müsse erstaunt darüber sein, dass sämtliche Kontrollmechanismen des Marktes versagt hätten, "von den Wirtschaftsprüfern ganz zu schweigen".

Analysten haben versagt

Die Finanzbranche habe Schnabels Fantasiezahlen stets geglaubt: "Man fragt sich, was Marktanalysten vom Marktgeschehen wissen." Noll hatte sieben Jahre Haft für Schnabel sowie eine Haftstrafe von drei Jahren für dessen Ehefrau gefordert.

Mangelnde Kontrolle

Schnabels Anwalt Thomas Pfister kritisierte das Versagen der Kontrolle des Unternehmens: "Einer der besonderen traurigen Helden dieses Prozesses ist die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG", sagte er. In der Hysterie des Neuen Marktes seien "unfähige Mitarbeiter in die Arena geschickt worden". Schnabels zweiter Anwalt, Peter Krauß, nannte seinen Mandanten "auch ein Opfer der damaligen Zeit".