20.11.2002

V-DATEN

Bildquelle: AV

Deutschland verhandelt Pressefreiheit

Vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch eine mündliche Verhandlung über den Schutz vor der Erhebung von Verbindungsdaten journalistischer Telefonanschlüsse stattgefunden.

Rechtsanwalt Gernot Lehr vertrat dabei das Zweite Deutsche Fernsehen, zwei Mitarbeiter des Senders sowie eine "Stern"-Reporterin, die sich gegen die erfolgte Erhebung von Verbindungsdaten ihrer Telefonanschlüsse zur Wehr setzen.

Wenn die Behörden weit reichenden Zugriff auf die Verbindungsdaten der Handy- und Festnetzanschlüsse von Journalisten erhielten, sei der "Lebensnerv" der Pressefreiheit bedroht, sagte der Jurist.

"Kampf gegen Terrorismus"

Der Anwalt verwies auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes, wonach die Geheimhaltung der Quellen grundsätzlich durch die Pressefreiheit geschützt ist. Andernfalls könne das Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten sowie ihr Schutz gegen polizeiliche Beschlagnahmeaktionen ausgehebelt werden.

Für die Bundesregierung verteidigte ein Vertreter des Justizministers die geltenden Regeln. Die Daten seien - gerade in Zeiten terroristischer Bedrohung - eine "unverzichtbare Quelle der Ermittlungsbehörden".

Der hessische Datenschutzbeauftragte Friedrich von Zezschwitz befürchtete einen noch großzügigeren Gebrauch dieses Fahndungsinstruments. "Bei den Telefonüberwachungen ist Deutschland Weltmeister."

Urteil dauert noch

Konkret geht es in dem Verfahren um die Fahndung nach Hans-Joachim Klein [RAF] und um die Suche nach dem Mitte der neunziger Jahre geflohenen und später festgenommenen Bauunternehmer Jürgen Schneider. Die Polizei hatte die Anschlüsse von Journalisten kontrolliert, um den Gesuchten auf die Spur zu kommen.

Klein, der in Kontakt mit der "Stern"-Journalistin Edith Kohn stand, wurde daraufhin nach 22 Jahren Flucht in Frankreich festgenommen. Klein hatte öffentlich angekündigt, sich stellen zu wollen und war Berichten zu Folge auf dem Weg nach Deutschland.

Reporter des ZDF-Magazins "Frontal" hatten mit dem wegen Kreditbetrugs gesuchten Schneider Verbindung aufgenommen.

Die Karlsruher Richter werden ihr Urteil frühestens in einigen Wochen verkünden.