Verwirrung um "Internet Privacy Act"
Schon seit einiger Zeit versuchen sich Websites, die Filme, Spiele oder andere Goodies zum Download anbieten, mit einer kuriosen Haftungsablehnung zu verteidigen: Auf der Startseite wird einfach bekannt gegeben, dass Starfverfolgungsbehörden kein Recht haben, den Inhalt der Seite zu begutachten.
Dabei berufen sich die Betreiber der Homepages auf einen ominösen "Internet Privacy Act" von Bill Clinton aus dem Jahre 1995.
Mit immer den gleichen Worten, in mehrere Sprachen übersetzt, erklärt der Disclaimer, dass das Betreten der Seite für jegliche Regierungsbehörden und Anti-Piraterie-Organisationen verboten ist. Laut dem zitierten Gesetz sollen diese Organisationen weiters bei Nichtbeachtung dieser Warnung keinerlei rechtliche Schritte gegen den Seitenbetreiber, seinen Provider oder andere Besucher der Homepage einleiten können.
Tausende Seiten mit Disclaimer
Tippt man in Google "431.322.12 Internet Privacy Act" ein,
bekommt man Tausende Suchergebnisse von Seiten [auch
österreichischen], die sich auf diesen ominösen Erlass berufen.
Die Ergebnisse"Internet Privacy Act" existiert nicht
Ein typischer Disclaimer im Wortlaut besagt: "Wenn Sie irgendwie in Verbindung mit der Regierung, Anti-Piraterie-Gruppen, oder anderen ähnlichen Organisationen stehen, ist der Zugang zu den Dateien und das Lesen der Seiten verboten. Alle Objekte dieser Seite sind privates Eigentum und somit nicht zum Lesen bestimmt.
Wenn Sie diese Seite dennoch betreten, verstoßen Sie gegen den 'Code 431.322.12 of the Internet Privacy Act', der 1995 von Bill Clinton verabschiedet wurde. Das heißt sie können gegen die Personen, die diese Dateien verwalten, nicht vorgehen. Falls sie dieser Vereinbarung nicht zustimmen, müssen Sie diese Seite wieder verlassen."
Doch nicht alles, was sich nach Recht anhört, ist es auch. Was all den Homepage-Betreibern anscheinend nicht bekannt ist: Der Disclaimer ist absolut nutzlos, ein derartiges Gesetz existiert schlicht und einfach nicht.
Bruce Lehman, unter Bill Clinton Leiter des Büros für Urheberrechtsbelange im Internet und jetzt Präsident des International Intellectual Property Institute, stellt richtig, dass sich [existierende] Gesetze zum Datenschutz nur auf persönliche Daten wie Krankengeschichten, die online gespeichert werden könnten, beziehen.
"Da hat man ein Recht auf Datenschutz", erklärt er. "Aber sobald man etwas im Internet publiziert, ist es frei zugänglich und somit öffentlich."
Rechtsausbildung aus dem Fernsehen
"Die Autoren dieses Disclaimers haben ihre Rechtsausbildung wohl
nur aus Serien wie 'NYPD Blue' oder 'Law and Order'", sagt Marc
Rotenberg, Direktor des Electronic Privacy Information Center
[EPIC]. Ermittlungsbeamte hätten das Recht, undercover zu ermitteln,
und viele täten das jetzt auch schon online.
EPICSchnelle Verbreitung durch Kopieren
Dennoch findet sich der sinnlose Disclaimer auf unzähligen Sites weltweit, auf Deutsch, Italienisch, Chinesisch und in vielen anderen Sprachen.
Typischerweise sind diese Seiten unerlaubten Belangen wie Piraterie oder Hack-Tipps gewidmet, es finden sich aber auch Hompages mit so harmlosen Themen wie Schach und Bowling.
Der Ursprung der Warnung ist und bleibt wohl unbekannt. Die enorm schnelle Verbeitung lässt sich aber für die Experten ganz einfach erklären: "Wie es in der Piraterie-Szene üblich ist, wurde er einfach kopiert."
