XS4ALL verliert Berufung
Das Amsterdamer Berufungsgericht hat Ende letzter Woche eine Berufung des Providers XS4ALL abgelehnt, der sich gegen die erzwungene Sperrung von zwei Artikeln aus der anarchistischen Zeitschrift "radikal" richteten.
Wie das Unternehmen mitteilte, müssten auch Name und Adresse der Autoren der Verfasser offen gelegt werden. Die Deutsche Bahn hatte Mitte April 2002 die Zensurmaßnahme erwirkt, um Anleitungen zur Sabotage von Bahnverbindungen aus dem Netz zu entfernen.
Artikel seit sechs Jahren online
Die Artikel waren seit 1996 und 1997 online. Sie handeln vom
Ausschalten von Sensoren entlang einer Bahnstrecke, was die Züge zur
Schrittgeschwindigkeit zwingt.
XS4allDas Gericht entschied, dass die Inhalte tatsächlich ungesetzlich seien, XS4ALL widersprach dem Urteilsspruch, weil keine Unterscheidung zwischen Inhalteanbieter und Provider gemacht würden.
Das Unternehmen war in die Berufung gegangen, um klare Aussagen dazu zu erhalten, "wann das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Privatssphäre eines Kunden einzuschränken" sei. Das Gericht hat sich hierzu jedoch nicht festgelegt, XS4ALL müsse genauere Informationen von seinen Hosting-Kunden verlangen.
