US-Sammelklage gegen DT zugelassen
Im Rechtsstreit zwischen der Deutschen Telekom und Aktionären in den USA um angeblich unvollständige Börsenprospekte haben die Anteilseigner den Status von Sammelklägern erhalten.
Ein Bundesgericht im Staat New York entschied einer am späten Mittwochabend veröffentlichten Entscheidung zufolge, dass eine im vergangenen Jahr im Namen von mehreren Tausend Klägern eingereichte Klage in einem einzigen Verfahren fortgeführt werden kann.
DT dementiert BilanzfälschungsverdachtVoice Stream und Immobilien
Mehrere Tausend Aktionäre der Telekom haben das Unternehmen vor allem deswegen verklagt, weil der Aktienkurs seit dem Frühjahr 2000 bis zum Zeitpunkt der Klageerhebung um rund 90 Prozent eingebrochen war.
Als Grund für den Einbruch sehen die Anteilseigner die Übernahme des US-Mobilfunkers VoiceStream Mitte 2001 und Wertberichtigungen beim Immobilienvermögen der Telekom.
Der Konzern habe dem Finanzmarkt diese bevorstehenden kursmindernden Ereignisse bei der Emission von eigenen Aktien im Jahr 2000 verschwiegen, argumentieren die Kläger.
