29.10.2002

NET & JUS

Bildquelle: PhotoDisc

Regelungsbedarf bei E-Mail-Accounts

Ein Rechtsstreit in Kanada zeigt derzeit, dass viele Bereiche des Internets rechtlich noch ungeregelt sind. Im konkreten Fall geht es um die Handhabe von E-Mail-Accounts nach Auflösen des Vertrags mit dem Provider.

Die freischaffende Fernsehproduzentin Nancy Carter ist seit 16 Monaten in einen Rechtsstreit mit ihrem ehemaligen Provider Inter.net verwickelt.

Sie verlangt Schadenersatz in der Höhe von 110.000 USD, da der Provider nach ihrer Kündigung noch Mails an ihren Account angenommen bzw. nicht an ihren neuen Account weitergeleitet hat.

Konsumentenschutz

Carter betonte, ihr gehe es nicht nur um die finanzielle Entschädigung, sie wolle vor allem die Handhabe der Provider mit den aufgelassenen E-Mail-Accounts geklärt wissen.

Im Moment würden die Provider üblicherweise E-Mail-Accounts zur Erpressung benutzen, um säumige Kunden zum Zahlen zu bewegen. Auch ob dies gestattet ist, sollte eindeutig geregelt werden.

Carters rechtliche Odyssee zeigt, wie viel noch im Bereich des Konsumentenschutzes getan werden muss.

Geschäftsbedingungen des Providers

Grundsätzlich werden Streitigkeiten betreffend gekündigter E-Mail-Accounts nach den Bestimmungen aus dem mit dem Provider geschlossenen Vertrag behandelt.

Einheitliche Regelungen gibt es dabei nicht. Laut Dave Kramer, Anwalt in Kalifornien, können die Internet-Service-Provider diese Geschäftsbedingungen derzeit noch mit großer Freiheit festlegen.

Für die Gesetzgeber bleibt also noch einiges zu tun, um einheitliche verpflichtende Regelungen festzulegen.

Informationspflicht in Kalifornien

Im Kalifornien wurde unlängst ein Gesetz verabschiedet, das Provider zu einer Benachrichtigung des Kunden verpflichtet. Wird ein Mail-Account gelöscht, so muss der Kunde 30 Tage zuvor darüber informiert werden. Das Gesetz tritt ab 1. Jänner 2003 in Kraft. Verletzt ein Kunde die Geschäftsbedingungen oder kommt es aus technischen Gründen zu Ausfällen, kommt das Gesetz allerdings nicht zu Anwendung.