BA-CA empfiehlt leeres Konto
Online-Banking ist im Vormarsch. Allein in Österreich sollen vergangenes Jahr bereits 800.000 Konsumenten ihre Bankgeschäfte online erledigt haben.
Die Banken selbst sind bemüht, die Kunden weg vom realen hin zum virtuellen Bankschalter zu bringen.
In den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" [AGB] sind allerdings mitunter Klauseln zu finden, die nicht unbedingt geeignet sind, das Kundenvertrauen zu fördern.
Erste
So heißt es zum Beispiel in den AGB fürs "netbanking" der Erste Bank:
"Haftet das Kreditinstitut für Schäden, die einem Kunden durch einen Fehler in Einrichtungen des Kreditinstitutes zur automatisierten Datenverarbeitung verursacht wurden, so ist diese Haftung pro schädigendem Ereignis gegenüber jedem einzelnen Kunden zu höchstens EUR 20.000 und überdies insgesamt gegenüber allen Kunden auf höchstens EUR 2.000.000 beschränkt."
Übersteigt ein Gesamtschaden diese Höchstgrenze [was bei computerunterstützten Massengeschäften durchaus denkbar wäre], so verringern sich die Ersatzansprüche der einzelnen Geschädigten anteilsmäßig.
BA-CA
In den AGB für das "onlinebanking" der Bank Austria Creditanstalt heißt es gar:
"Haftet die Bank für Schäden, die durch einen Fehler in den Einrichtungen der Bank zur automatisierten Datenverarbeitung verursacht wurden, ohne dass ein von der Bank zu vertretendes grobes Verschulden vorläge, so ist diese Haftung pro schädigendem Ereignis auf zuhöchst EUR 1.000,-- beschränkt."
Leeres Konto schützt vor Schaden
Die Bank Austria Creditanstalt sieht zumindest derzeit keinen Grund, von dieser Haftungsgrenze abzugehen, denn in einer Stellungnahme an Help heißt es:
"Wir glauben, dass die Haftungsgrenze von 1.000 Euro angemessen ist, zumal sie sich an der durchschnittlichen Höhe der Transaktionen im Online-Banking orientiert. Wir empfehlen unseren Kunden darüber hinaus, das Risiko selbst gering zu halten und die Höhe des Guthabens am Girokonto etwa durch automatische Abschöpfungsaufträge zu limitieren."
Dass üblicherweise auch ein Überziehungsrahmen vereinbart ist, also selbst bei leerem Konto ein Schaden entstehen kann, scheint die Bank dabei zu übersehen.
Haftungsgrenze manchmal unwirksam
Jurist Peter Kolba stellt klar: "Wenn hinter dem technischen Fehler ein Versagen eines Bankangestellten oder eines Erfüllungsgehilfen der Bank steht, dann ist eine Haftung der Bank natürlich ohne diese Haftungsobergrenzen gegeben."
AK fordert klare Regelung
Die Bank-Juristen gehen davon aus, dass für EDV-Versagen eine verschuldensunabhängige Haftung besteht. Bei einer derartigen Haftung ist eine Höchstgrenze zulässig, wie hoch diese sein darf, ist allerdings nicht festgelegt.
Harald Glatz, Leiter der AK-Konsumentenschutzabteilung, fordert "dass es auch gesetzliche Regelungen gibt, wo man möglicherweise überhaupt zu einer verschuldensunabhängigen Haftung kommt, ohne Grenzen, oder dass hier generell eben Grenzen eingezogen werden, die für den Konsumenten akzeptabel sind".
"Haftungsgrenzen, die sich in einem Bereich von 1.000 Euro oder etwas mehr bewegen, sind sicherlich nicht akzeptabel."

