Aufregung um TA-Erlagscheingebühr
Die Telekom Austria [TA] verteidigt ihre für ab 2003 geplante Zusatzgebühr von 2,17 Euro für alle Bareinzahlungen, Überweisungen oder Online-Bezahlung.
Man sei "verwundert" über die jüngste Kritik von Konsumentenschützern. Die Gebühr sei eine "in vielen Branchen übliche Vorgangsweise im modernen Zahlungsverkehr", so die TA am Freitag in einer Pressemitteilung.
Pro Rechnungslauf müssten derzeit noch mehr als eine Million Zahlscheine "mühsam händisch bearbeitet werden". Mehr als die Hälfte der Kunden der Telekom nützten aber bereits die Einzugsermächtigung, die künftig die einzige Zahlungsform sein wird, bei der keine Zusatzgebühren anfallen.
Klage bei OGH bereits 2000 abgewiesen
Der Oberste Gerichtshof [OGH] habe schon im Jahr 2000 eine
Beschwerde des Vereins für Konsumenteninformation [VKI] gegen die
Mobilkom Austria abgewiesen. Diese hebe bereits seit 1997 eine
Zahlscheingebühr von 2,18 Euro ein. Der OGH habe seinerzeit erklärt,
dass diese Zahlungsform "für alle Beteiligten erhebliche Vorteile"
biete und "dieser Betrag im Rahmen vergleichbarer Gebühren" liege,
betont die TA weiter.
Telekom AustriaEin Euro sollte reichen, so VKI
Der VKI hält das Urteil des OGH für falsch, sieht in einem neuerlichen Rechtsstreit dennoch wenig Chance. Nach Ansicht der Konsumentenschützer hätte ein Euro ausgereicht, um den administrativen Mehraufwand der TA abzudecken. Der Rest dient laut VKI nur dazu, "die Leute zur Einzugsermächtigung zu drängen".
Bei verbrauchsabhängigen Rechnungen wie der Telefonrechnung sei die Einzugsermächtigung jedoch problematisch. Gerade in der Telekommunikation gebe es häufig Reklamationen wegen überhöhter Rechnungen, etwa bei der Verrechnung von Mehrwertdiensten.
"Ist das Geld aber einmal weg, muss der Kunde die Rückzahlung einklagen", warnt der VKI. Die Telekom sieht darin kein Problem und verweist auf die Möglichkeit des Kunden, bei Zweifeln an der Rechnung die Überweisung binnen 42 Tagen ohne Angabe von Gründen bei seiner Bank rückgängig machen zu lassen.
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Anlässlich einer aktuellen Studie verlangt die Arbeiterkammer
bessere Informationen für die Konsumenten bei Telefonabrechnungen -
unter anderem EU-konforme und unentgeltliche
Einzelgesprächsnachweise sowie Name und Anschrift von
Infodienstanbietern, die genutzt wurden, auf der Rechnung.
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