25.10.2002

MEHRWERT

Bildquelle: PhotoDisc

Aufregung um TA-Erlagscheingebühr

Die Telekom Austria [TA] verteidigt ihre für ab 2003 geplante Zusatzgebühr von 2,17 Euro für alle Bareinzahlungen, Überweisungen oder Online-Bezahlung.

Man sei "verwundert" über die jüngste Kritik von Konsumentenschützern. Die Gebühr sei eine "in vielen Branchen übliche Vorgangsweise im modernen Zahlungsverkehr", so die TA am Freitag in einer Pressemitteilung.

Pro Rechnungslauf müssten derzeit noch mehr als eine Million Zahlscheine "mühsam händisch bearbeitet werden". Mehr als die Hälfte der Kunden der Telekom nützten aber bereits die Einzugsermächtigung, die künftig die einzige Zahlungsform sein wird, bei der keine Zusatzgebühren anfallen.

Ein Euro sollte reichen, so VKI

Der VKI hält das Urteil des OGH für falsch, sieht in einem neuerlichen Rechtsstreit dennoch wenig Chance. Nach Ansicht der Konsumentenschützer hätte ein Euro ausgereicht, um den administrativen Mehraufwand der TA abzudecken. Der Rest dient laut VKI nur dazu, "die Leute zur Einzugsermächtigung zu drängen".

Bei verbrauchsabhängigen Rechnungen wie der Telefonrechnung sei die Einzugsermächtigung jedoch problematisch. Gerade in der Telekommunikation gebe es häufig Reklamationen wegen überhöhter Rechnungen, etwa bei der Verrechnung von Mehrwertdiensten.

"Ist das Geld aber einmal weg, muss der Kunde die Rückzahlung einklagen", warnt der VKI. Die Telekom sieht darin kein Problem und verweist auf die Möglichkeit des Kunden, bei Zweifeln an der Rechnung die Überweisung binnen 42 Tagen ohne Angabe von Gründen bei seiner Bank rückgängig machen zu lassen.