16.10.2002

VERHANDLUNGEN

Bildquelle: orf

Details zur Mitnahme der Handynummer

Die Frist für die Einführung der Rufnummernportabilität im Mobilfunk [MNP] ist durch eine EU-Richtlinie mit 25. Juli 2003 vorgegeben. Die Umsetzung in österreichisches Recht lässt allerdings noch auf sich warten.

Damit MNP fristgerecht umgesetzt werden kann, ist eine rasche Festlegung der Details durch die Behörden erforderlich. Danach erst können Ausschreibungen der Netzbetreiber, Kauf, Installation und Tests wirklich losgehen.

Drei Varianten im Gespräch

Derzeit sind in den technischen Gremien, die neben Mitgliedern der Behörden mit Vertretern der Mobilfunkunternehmen, der Telekom Austria sowie des VAT [Verband alternativer Netzbetreiber] besetzt sind, drei Varianten in Diskussion. Laut Projektplan soll eine Einigung bis Jahresende erzielt werden.

Beim "Direct Routing¿ wird eine Datenbank mit den portierten Nummern eingerichtet, jeder Netzbetreiber gleicht die Informationen regelmäßig ab und kann so direkt in das Zielnetz routen.

Beim "Indirect Routing¿ werden Anrufe immer zuerst zu jenem Netzbetreiber geleitet, dem der Nummernraum zugeteilt wurde [etwa "0699¿ bei One]. Ist die Nummer portiert, wird von dort weitergeleitet.

Als dritte Variante ist eine Mischform im Gespräch, bei der die Handyanbieter auf die Datenbank zugreifen, Festnetzbetreibern aber ermöglicht wird, indirekt zu routen.

Tarif-Ansage bei Anruf einer portierten Nummer

Gerhard Horvath, MNP-Spezialist beim derzeit mit dem Netzaufbau beschäftigten UMTS-Netzbetreiber "3¿ [Hutchison], erklärte im Gespräch mit der futureZone, sein Unternehmen strebe die "Mischlösung¿ an. Denn man könne nicht von allen [Fest-]Netzbetreibern verlangen, dass sie sofort die für eine reine Direktlösung notwendigen Investitionen tätigen.

Im Vordergrund der Umsetzungsstrategie stünde für 3 aber die Tariftransparenz. "Wir wollen eine für Kunden möglichst einfache Lösung, die technische Realisierung ist den Kunden egal. Daher wollen wir eine automatische Ansage durch den Quellnetzbetreiber, wenn eine portierte Nummer gerufen wird. Durch den Quellnetzbetreiber deshalb, damit dieses Feature ausschaltbar ist.¿

Natürlich sei der Aufwand groß, aber die betroffenen Unternehmen wüssten über die Schwierigkeiten Bescheid. Ein wesentlicher Unterschied zur Situation in Deutschland, wo die Portabilität wenig Erfolg versprechend angegangen sei, liege darin, dass die deutsche Regulierungsbehörde kaum bindende Vorgaben gemacht habe.

Darüber hinaus könne man in AT Synergien mit den im Festnetz, wo es schon länger die Möglichkeit der Portierung von Rufnummern gibt, erprobten Systemen nutzen.

Die Regeln

In Österreich ist vorgesehen, dass 90 Prozent aller Portierungen binnen dreier Tage abgewickelt werden müssen. Auch die Nichterreichbarkeit der Nummer darf in 90 Prozent aller Fälle eine Stunde nicht überschreiten. Weiters muss ein wechselnder Kunde nur zu seinem neuen Anbieter gehen, der allen administrativen Aufwand übernimmt. Eine Kontaktaufnahme mit dem alten Provider soll nicht erforderlich sein.

Nummernportabilität vor allem für Business-User

Auch telering-Chef Hubertus Hofkirchner fordert Tempo: "Mobile Nummernportabilität in Österreich soll rasch, kundenfreundlich und wettbewerbsfördernd umgesetzt werden." Wobei Hofkirchner "rasch¿ so definiert, dass am 25. Juli alles so funktionieren soll, dass keine Strafen ausgesprochen werden müssten.

Eine von telering in Auftrag gegebene Studie habe ergeben, dass besonders für Business-User MNP wichtig sei. Bei 62 Prozent der befragten Endkunden würde die Möglichkeit der Nummernmitnahme die Wechselbereitschaft erhöhen. Die Nummernportabilität sei dabei das wichtigste Kriterium für einen Wechsel, wichtiger als Tarife oder Netzabdeckung.

"Besonders für kleinere und mittlere Unternehmen ist die Übertragbarkeit mobiler Rufnummern von besonderer Wichtigkeit, da gerade für diese Unternehmen ein Nummernwechsel einen wesentlichen Mehraufwand bedeutet", meinte Hofkirchner.