Ebay muss kein Jugendschützer sein
Das Internet-Auktionshaus Ebay ist nach einem Urteil des Potsdamer Landgerichts nicht für die Verbreitung jugendgefährdender Produkte auf seiner Plattform verantwortlich.
Der deutsche Interessenverband des Video- und Medienfachhandels [IVD] hatte geklagt, um Ebay die Versteigerung solcher Artikel verbieten zu lassen. Er kritisierte das Urteil vom 10. Oktober am Montag. Damit werde der Jugendmedienschutz unterlaufen.
Interessenverband des Video- und MedienfachhandelsNur Rahmenbedingungen
Laut Urteil gibt die Firma nur die Rahmenbedingungen vor. Sie wird weder Vertragspartner noch greift sie in den Handel ein. Darauf werde in den Nutzungsbedingungen hingewiesen, heißt es in der Begründung der Richter.
Ebay unternehme genug, um etwa den Verkauf von indizierten Videofilmen oder Computerspielen zu unterbinden. So habe das Unternehmen in allen Fällen, in denen es von solchen Angeboten erfuhr, umgehend reagiert und das Angebot entfernt.
Außerdem mache Ebay Stichproben und fordere Nutzer auf, verbotene Artikel zu melden. Zu einer aktiven Überwachung des gesamten Angebots sei das Auktionshaus laut Gesetz nicht verpflichtet.
