Obacht bei Verträgen im Online-Handel

AK Rät
30.08.2006

Auch beim Online-Handel liegt die Tücke im Detail: Laut Arbeiterkammer finden sich in den AGBs immer öfter gesetzwidrige Vertragsklauseln.

Ein Test der Arbeiterkammer Wien [AK Wien] bei 18 Online-Händlern kommt zum Ergebnis, dass alle überprüften Allgemeinen Geschäftsbestimmungen [AGB] zum Nachteil der Konsumenten formuliert sind und gegen das Konsumentenschutzgesetz oder gegen das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch [ABGB] verstoßen.

Handel rückt AGB zurecht

Die Konsumentenschützer überprüften vor allem Online-Elektrohändler und Online-Fotoentwickler und fanden im Schnitt pro Vertrag zehn gesetzwidrige Klauseln.

"Jedes untersuchte Unternehmen hat sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen so zurechtgeschnitzt, dass die Konsumenten im Nachteil sind", so die AK.

Insgesamt überprüfte die AK Wien 544 Vertragsklauseln, von denen 186 gegen das Gesetz verstoßen und die Rechte der Konsumenten grob verletzen. Im schlechtesten Fall fanden die AK-Verbraucherschützer 38 Verstöße in einem einzigen Vertrag.

Weniger Gewährleistung und Haftung

Vor allem würden die Unternehmen versuchen, die Gewährleistungsrechte der Konsumenten zu schmälern oder sich vor Haftungsfragen zu drücken, so die AK Wien.

Dennoch positiv zu erwähnen sei die Einhaltung der besonderen gesetzlichen Bestimmungen für Geschäfte im Fernabsatz.

Nur in einem Fall wurde die Informationspflicht des Unternehmens, wonach Bestellungen ohne weitere Rückbestätigungen ausgeführt werden, missachtet.

(APA)