14.10.2002

PORTABILITÄT

Bildquelle: ORF

Mitnahme von Handynummern

Was im Festnetz gang und gäbe ist, wird spätestens ab 25. Juli 2003 auch im Handybereich möglich. Kunden von Mobilfunkprovidern muss auf Grund einer EU-Richtlinie die Möglichkeit gegeben werden, beim Wechsel des Providers ihre bisherige Telefonnummer inklusive Vorwahl mitzunehmen.

Dies wird als Rufnummernportabilität oder kurz MNP [Mobile Number Portability] bezeichnet.

Durch die Möglichkeit, auch beim Wechsel des Anbieters unter derselben Telefonnummer erreichbar zu sein, soll die Bereitschaft zum Wechsel unter den Kunden gesteigert werden. Die Netzbetreiber müssen sich dann stärker bemühen, Kunden zu halten, was zu einem schärferen Wettbewerb führen dürfte.

Jede Medaille hat zwei Seiten

Durch die Möglichkeit, ohne Informationen von Freunden oder Geschäftspartnern sowie ohne Änderung von Visitkarten, Briefpapieren und dergleichen weiterhin erreichbar zu sein, wird die Hürde eines Betreiberwechsels deutlich gesenkt.

Verschiedene Untersuchungen haben gezeigt, dass einer der am häufigsten genannten Gründe, warum Kunden nicht zu billigeren Anbietern wechseln, der Verlust der Rufnummer ist.

Für den einzelnen User birgt die Rufnummernportabilität allerdings den Nachteil, dass er allein an der Telefonnummer nicht mehr zweifelsfrei feststellen kann, in welches Netz [und damit oft auch zu welchem Tarif] er telefoniert.

Deswegen werden im derzeit in Ausarbeitung befindlichen Nachfolger des Telekommunikationsgesetzes [TKG] auch entsprechende Informationspflichten der Netzbetreiber umgesetzt werden.

Nachher

Ab Aktivierung der Rufnummernportabilität durch die Mobilfunkunternehmen könnte zum Beispiel eine mit 0664 beginnende Telefonnummer durchaus zu einem telering-Handy führen. Auf welchem Weg die Information der Kunden erfolgt, ist noch nicht entschieden. Wahrscheinlich wird eine kurze, kostenlose Ansage [Signation] Telefonierende informieren, wenn sie in ein "falsches" Netz anrufen.

Tarife sollen sich angleichen

Auch Fragen der Tarifierung sind noch nicht ausgeräumt. Teilweise wurde vorgeschlagen, die Anrufer weiterhin nach der Vorwahl zur Kasse zu bieten. Da dies aber die Erreichung der angestrebten Ziele der MNP erschweren würde, wird wahrscheinlich zu jenem Tarif abgerechnet werden, der für die tatsächlich genutzte Leistung [Verbindung in das wirklich genutzte Netz] vorgesehen ist.

Nachdem die Rufnummernportierung bereits in verschiedenen Ländern erprobt wurde, gehen manche Experten davon aus, dass sich die Gebühren durch die MNP schneller angleichen werden.