Drei Ministerien gegen den Datenschutz
Wie einem internen Dokument der im EU-Rat [DG H III] angesiedeltenen "Multidisziplinären Arbeitsgruppe Organisiertes Verbrechen" zu entnehmen ist, treten drei österreichische Ministerien aktiv für die Einführung einer EU-weiten Pflicht zur Datenspeicherung ein.
Dies geht aus einer nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Stellungnahme der österreichischen Delegierten [Justiz- und Innenministerium] in der besagten EU-Arbeitsgruppe hervor. Die EU hatte ein Questionnaire an alle Vertreter in dieser Arbeitsgruppe gerichtet, die gegebenen Antworten [siehe Link unten] enthält ein in Holland öffentlich gewordenes EU-Geheimpapier.
Die österreichischen Bundesministerien für Inneres und Justiz würden "eine bindende Regelung, möglichst in der Form eines EU-weiten Rahmenentscheids begrüßen" heißt es im Bericht der österreichischen Teilnehmer ["Room Document Nr. 7"]
Datenschutz aufgehoben
Trotz vehementer Proteste in ganz Europa wurde die
Datenschutzdirektive der EU Ende Mai 2002 de facto aufgehoben. Bis
dahin hatte die Direktive grundsätzlich jedes Speichern von
kommunikationsbezogenen Daten untersagt, sofern diese nicht für
Abrechnungszwecke benötigt werden. Gespeichert werden sollen nunmehr
die so genannten "Verkehrsdaten" - wer mit wem wann wo kommuniziert
hat.
"Kompromiss" bei EU-DatenschutzrichtlinieProvider angeblich dazu bereit
Im österreichischen Verkehrsministerium sei gerade ein neues Kommunikationsgesetz in Vorbereitung. Man überlege, dort eine Regelung zur Datenspeicherpflicht für alle Provider einzubauen.
Beamte des Justizministeriums wiederum wollen laut dem mit 16. September 2002 datierten EU-Dokument in "Sondierungsgesprächen" mit österreichischen Internet Providern "ganz klar festgestellt haben, dass es eine grundsätzliche Bereitschaft seitens der Provider gibt, der Einführung einer solchen Verpflichtung zuzustimmen".
Im Bundeskanzleramt, wo die Datenschutz-Agenden angesiedelt sind, zeige man sich hingegen skeptisch über eine solche EU-Regelung, heißt es in der Stellungnahme der österreichischen Delegierten, deren besondere Sorge einer möglichen Datenverknappung gilt.
Sorge wegen Flatrates
Da immer mehr Provider Flatrates oder überhaupt Gratis-Services
anbieten, sei das Speichern dieser Daten laut [Datenschutz] Gesetz
nicht erlaubt. In Zukunft könnte dies dazu führen, dass "für
Strafverfolgungszwecke nicht genügend Daten vorhanden sind."
Das Dokument im VolltextFragenm öffentlich, Antworten geheim
Im Gegensatz zum Antwort-Dokument war die Fragestellung seitens
des EU-Rats öffentlich.
Das EU-Questionnaire zur Datenspeicherpflicht
