Hersteller entsorgen, Kunden zahlen
Das Einsammeln und Verwerten von Elektro- und Elektronikschrott wird ab Frühjahr 2003 europaweit einheitlich geregelt.
In der Nacht zum Freitag haben sich die EU-Mitgliedstaaten nun auf eine Richtlinie zu Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie eine Richtlinie für bestimmte gefährliche Stoffe in den Geräten geeinigt.
"Dies ist der entscheidende Schritt zur Durchsetzung der Produktverantwortung der Hersteller in einem Bereich, der bisher von stetig steigenden Abfallmengen gekennzeichnet war", warb der deutsche Bundesumweltminister Jürgen Trittin für die Verordnung.
Jeder EU-Bürger produziert mit PCs, Mobiltelefonen oder Haushaltgeräten jährlich im Durchschnitt 14 kg Elektronikschrott, wovon nach Angaben der EU-Kommission rund 90 Prozent unbehandelt auf Deponien und in Verbrennungsanlagen landen.
Elektroschrott-Richtlinie der EUBann bestimmter Metalle
Die Mitgliedstaaten der EU müssen bei der Umsetzung sicherstellen, dass die Hersteller innerhalb bestimmter Fristen Systeme für die Behandlung und die Verwertung der Altgeräte einrichten.
Außerdem müssen die Produzenten bei der Verwertung festgelegte Quoten erfüllen und die Finanzierung für die Sammlung ab der Rücknahmestelle sowie für die Behandlung, Verwertung und umweltgerechte Beseitigung übernehmen.
Die Richtlinien schreiben darüber hinaus vor, dass neue Elektro- und Elektronikaltgeräte ab dem 1. Juli 2006 bestimmte Schwermetalle wie Blei, Kadmium, Quecksilber, sowie von gewissen Chrom- und Bromverbindungen nicht mehr enthalten dürfen.
Die Hersteller in den EU-Ländern müssen künftig pro Jahr und Einwohner vier Kilogramm Elektroschrott auf eigene Kosten einsammeln und umweltgerecht entsorgen, teilte das deutsche Bundesumweltministerium mit. Kommunale Sammlungen werden aber auch zukünftig ausdrücklich erlaubt.
Kunden zahlen
Abgewälzt werden die Kosten auf den Endkunden: Die Hersteller können auf neuen Produkten eine Entsorgungsgebühr verlangen, müssen diese aber erkennbar im Verkaufspreis ausweisen.
