DVD-Lobby hat geklagt und wurde vertagt
Das Bezirksgericht in Santa Clara hat gesprochen und was es sprach, fiel nach einem ersten Bericht eines der Angeklagten zugunsten der Verteidigung aus.
Die Verhandlung ist auf den 14. Januar vertagt, der von den Plaintiffs [Klägern] geforderten einstweiligen Verfügung gegen Websites, die den Kopierschutz-Crack DeCSS online zur Verfügung stellen, wurde nicht stattgegeben.
Die Electronic Frontier Foundation [EFF] hatte ad-hoc ein offenbar erfolgreiches Team von Anwälten für den Prozess abgestellt.
Die Lobbygroup DVD Copy Control Association [DVD-CCA] hat über eine kalifornische Anwaltskanzlei die Eigentümer Dutzender Websites kontaktiert und wegen unstatthafter Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen gerichtliche Schritte eingeleitet.
Alle betroffenen Sites hosten das Entschlüsselungstool DeCCS, das den Kopierschutz von DVD-Videos wirkungslos macht.
Vier Mirrors aus AT
Die Klage auf Unterlassung und eine einstweilige Verfügung wurde
vor einem Gericht in Santa Clara / Kalifornien gestern eingereicht.
Die DVD Copy Control Association behauptet, dass ein Tool wie DeCSS
"die technischen Innovationen der Filmindustrie" behindere. DeCSS
wurde bereits im Herbst ins Netz gestellt. Unter den 72
internationalen Mirrors sind auch vier aus AT.

Die Betreiber der betroffenen Sites wollen nicht aufgeben. Allgemeiner Tenor ist, dass die Filmindustrie den Fortschritt bei Datenspeicher-Standards wie DVD durch technische Blockaden behindere.
Ländercodes und Kopierschutz, die auf Druck der Industrie in das neue Medium integriert wurden, haben nach Ansicht aller Kenner des Mediums eine breite Durchsetzung des DVD-Standards bis jetzt verhindert.
Der CSS-Verschlüsselungsmechanismus ist von vornherein eher schwach ausgelegt.
72 Sites von mittlerweile geschätzten 130, die DeCSS hosten, sind betroffen. Sie alle sind in der Anklageschrift einzeln aufgeführt.

Verbieten, verbat, verboten
Pikanterweise enthält das Schreiben der Anwälte, die sogar Links
auf den Crack illegalisieren wollen, ein striktes Verbot, die
Klage-Benachrichtigung weiterzuverbreiten.


Die Anwälte im O-Ton:
"If the reader of this message is not the intended recipient, or the employee or agent responsible to deliver it to the intended
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