EU will gratis Einzelgesprächsnachweise
Wie das Magazin "profil" in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe berichtet, droht die EU-Kommission Österreich mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Grund dafür ist die nicht erfolgt Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 1998, die vorsieht, dass Einzelgesprächsnachweise [EGN] kostenloser Bestandteil jeder Telefonrechnung sein müssen.
In das österreichische Telekommunikationsrecht wurde diese Vorschrift bislang aber nicht übernommen. Folglich versuchen manche Unternehmen, mit der Auflistung der verrechneten Leistungen ein Körbergeld zu verdienen.
26. Februar 1998
Dies widerspricht allerdings der EU-Richtlinie 98/10/EG, in der
es heißt: "Eine Grundform der Einzelgebührenerfassung wird ohne
zusätzliche Gebühren zur Verfügung gestellt. Gegebenenfalls können
dem Teilnehmer zusätzliche Detaillierungsgrade zu vertretbaren
Tarifen oder kostenlos angeboten werden. Die nationalen
Regulierungsbehörden können das Grundangebot der
Einzelgebührenerfassung festlegen."
Die Richtlinie im WortlautDie TA-Tarife
Ex-Monopolist Telekom Austria beispielsweise verrechnet bei einem Ausdruck pro EGN 4,36 Euro plus 8 Cent je 10 Zeilen des Ausdruckes.
Auch die Übermittlung auf Diskette kostet 4,36 Euro zuzüglich 4 Cent je 10 Datensätze [Telefonate]. Will man den EGN auf CD-ROM werden sogar 21,07 Euro zuzüglich 4 Cent je 10 Datensätze fällig. Ein Online-Zugang zum EGN ist nur für TikTak-Kunden möglich.
Manche Telcos [zum Beispiel Mobilfunknetzbetreiber One] haben gar die kostenlosen EGN erst vor kurzem abgeschafft beziehungsweise werden sie nur mehr online zur Verfügung gestellt.
Hinweis wurde ignoriert
Die Kammer für Arbeiter und Angestellte hat bereits im Zuge des
Begutachtungsverfahrens für eine TKG-Novelle im Sommer 2000 auf die
mangelnde Umsetzung verwiesen. Dieser Hinweis wurde aber ignoriert.
AK kritisiert Telekom-GesetzesnovelleSowieso
Nach Ansicht mancher Rechtsexperten ist ein Einzelgesprächsnachweis auch ohne entsprechende gesetzliche Verpflichtung kostenlos zu erlegen, da es sich dabei um eine Nebenpflicht aus dem zwischen Kunden und Telekomunternehmen bestehenden Vertrag handelt.
Entsprechende Musterprozesse wurden in Österreich bislang allerdings nicht geführt.
