Telekom-Austria-Barzahler blechen extra
In ihrer September-Sitzung hat die Telekom Control Kommission einen Antrag der Telekom Austria genehmigt, der auf eine Änderung der Tarifbestimmungen abzielt.
Somit ist es der Telekom Austria nun gestattet, Kunden mit einem zusätzlichen Entgelt von 2,17 Euro pro Rechnung zu belasten, wenn diese keine Einzugsermächtigung erteilen.
Es handelt sich also um einen Barzahleraufschlag.
Die TKC begründet wie folgt
"Die Telekom-Control-Kommission ließ sich in ihren Erwägungen von
einem entsprechenden Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) vom
März 2000 (Urteil 4 Ob 50/00g vom 14.03.2000) leiten. Behandelt
wurde damals die Frage, ob die Einführung eines Entgelts bei der
Nichterteilung einer Einzugsermächtigung in der Höhe von ¿ 2,17
zulässig sei, was der OGH bestätigte. Unter Berücksichtigung dieser
höchstgerichtlichen Entscheidung war diese beantragte Änderung der
Telekom Austria zu genehmigen."
Der entsprechende Rechtssatz
