17.09.2002

KRALLEN

Bildquelle: orf on

TKG ist "Bettvorleger statt Tiger"

Enttäuscht über den Stand der Dinge zu einem neuen Telekom-Gesetz [TKG] zeigt sich die österreichische Telekom-Branche.

Der bisherige Entwurf sei fantasielos, so die einhellige Meinung der heimischen Telekom-Betreiber nach Ablauf der Begutachtungsphase am Montag.

Bettvorleger

Die nüchterne Zwischenbilanz des Fachverbands der Telekom- und Rundfunkanbieter in der Wirtschaftskammer Österreich [WKÖ] zum TKG lautet: "Eine positive Entwicklung des österreichischen Telekommunikationsmarktes auf Grund des Entwurfs ist nicht zu erwarten." Wesentliche Probleme der Betreiber würden in dem Entwurf nicht behandelt oder sogar verschärft.

"Wir sind wie ein Tiger losgesprungen und als Bettvorleger gelandet. Die Branche ist frustriert nach all dem Aufwand, den sie getrieben hat", meint unterdessen One-Sprecher und Telekom-Rechtsexperte Martin Sprinzl.

Werde das Gesetz so umgesetzt, würde das Tagesgeschäft der Telekom-Betreiber massiv beeinträchtigt. "Die erweiterte Informationspflicht ist für die Großen viel Arbeit und stellt für die Kleinen die Frage, ob sie in diesem Konzert überhaupt mitspielen wollen", kritisiert Sprinzl.

Ein weiterer Kritikpunkt der Alternativen: Der geforderte Telekom-Senat unter dem Verwaltungsgericht [VwGH] zur Verfahrensbeschleunigung sei nicht aufgenommen worden. Stattdessen sieht der Entwurf ein zwingendes sechswöchiges Schlichtungsverfahren in der Regulierungsbehörde RTR vor. "Das hat die EU nicht verlangt und wird die Verfahren unnötig verkomplizieren", meint Rene Tritscher, stellvertretender Geschäftsführer des Fachverbands.

Mehr Kritik

Offen sind laut Alternativen und Fachverband aber auch zahlreiche weitere Punkte. Etwa die Kriterien für den Universaldienst, die Kostenbelastung für die Telefonieüberwachung, die Grenzwertfestlegung im Mobilfunk, die erhoffte Beseitigung von Hürden zur Infrastruktur-Errichtung sowie die Definition, wann Marktbeherrschung bestehe und wo daher weiter der Markt reguliert werden müsse.

Ursprünglich hätte das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode beschlossen und deshalb möglicherweise noch heuer im Nationalrat eingebracht werden sollen. Mit den Neuwahlen wird sich dieser Zeitplan verschieben, die Branche geht jedoch dennoch davon aus, dass das Gesetz wie geplant bis Mitte 2003 in Kraft treten wird.