Kritisierter Kaufshop lenkt ein
Wie der Internet-Ombudsmann heute in einer Aussendung mitteilt, hat sich der [wie berichtet] auf die Watchlist geratene Kaufshop in einem Vertrag mit dem Ombudsmann dazu verpflichtet, aus Vorauskassa und Nichtlieferung entstandene offene Forderungen von Konsumenten bis spätestens 1.10.2002 zurückzuzahlen.
Außerdem erhält jeder Betroffenen zehn Euro zusätzlich als Ausgleich für entstandenen Aufwand [Telefonate, etc.], und bis Ende September werden die AGB auf rechtskonformen Stand gebracht. Die Rückzahlungen sind bereits angelaufen, die Rückgabefrist wird zukünftig statt der erforderlichen sieben Tage sogar 14 Tage betragen.
Jeder vom Ombudsmann vorgelegte Fall wurde vom Kaufshop anerkannt. Sollte der Kaufshop den Vertrag nicht einhalten, soll jeder einzelne Fall sofort zu einer Klage bei Gericht führen.
O-Ton der Aussendung
"Der Internet-Ombudsmann nimmt daher seine generelle
Einkaufswarnung für kaufshop.at zurück. Eine vollkommene Entfernung
aus der Ombudsmann-Watchlist erfolgt mit Abschluss aller
Rückzahlungen."
Der Internet-Ombudsmann
