BT verliert Klage auf Hyperlink-Patent
Die British Telecom [BT] hat ihren Patentrechtsstreit gegen den ISP Prodigy Communications verloren. Die BT hatte den Provider wegen Benutzung von Hyperlinks verklagt und behauptet, auf die Links im Internet ein Patent zu besitzen.
Dies sollte als Präzedenzfall gelten, um jeden Provider auf der Welt für die Nutzung dieser Grundfunktion des World Wide Web in die Zahlungspflicht nehmen zu können.
Die US-Bezirksrichterin Colleen McMahon urteilte in White Plains im US-Bundesstaat New York, dass Prodigy keinerlei Patentrechte der BT verletzt habe. Dies gelte auch für alle weiteren Bereiche des Internet, so die 27-seitige Urteilsbegründung.
Die BT hat den Provider Prodigy Communications ausgewählt, um einen Musterprozess wegen der nach Meinung des Konzerns unrechtmäßigen Nutzung von Hyperlinks zu führen. Insgesamt hat die BT im Jahr 2000 17 US-Provider angeschrieben und mit Hinweis auf das US-Patent 4,873,662 Schadenersatz für die unrechtmäßige Nutzung von Hyperlinks auf den Seiten verlangt.
BT will Patent auf Links geltend machen
