24.08.2002

KGB VS FBI

Bildquelle: orf on

Die Hackerpraktiken des FBI vor Gericht

Ein Berufungsverfahren, das sofort nach dem Urteil in erster Instanz Mitte September eingeleitet werden soll, dürfte nicht nur die Frage klären, ob die beiden Angeklagten russischen Staatsbürger sich wirklich des Kreditkartenbetrugs im großem Stil schuldig gemacht haben, sondern vor allem, ob die US-Bundespolizei FBI das Recht hatte, Rechner außerhalb der USA zu "hacken" um so an Beweismitteln zu gelangen.

Die Rechner in Russland gehörten den jetzt in den USA Angeklagten, die das FBI mit einem fingierten Jobangebot in die USA gelockt hatte.

Nach einer "Probearbeit" der Verdächtigen für ihre angeblichen neuen Jobs gewann die Bundespolizei mittels eines "Sniffer"-Programms Erkenntnisse über deren Passwörter, die anschließend genutzt wurden, um in die Rechner in Moskau einzudringen.

Spion vs. Spion

Das FBI rechtfertigt sein Vorgehen, das mit der Durchsuchung von Räumlichkeiten außerhalb der USA gleichzusetzen ist, mit der mangelnden Bereitschaft der russischen Behörden zur Amtshilfe.

Das Gericht, vor dem die beiden Russen in erster Instanz angeklagt sind, hat das Vorgehen des FBI bereits indirekt gerechtfertigt. Ein Urteil wird hier am 13. September erwartet.

Der Anwalt einer der beiden Angeklagten, kündigte jetzt an, dass er in seinem Berufungsantrag trotzdem damit begründen werde, dass das Vorgehen des FBI illegal war und damit die gewonnenen Beweismittel vor Gericht nicht relevant seien.

Dabei stützt sich der Anwalt, John Lundin, auch auf die aktuellen Ermittlungen des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB, der erst letzte Woche ein Verfahren gegen das FBI einleitete.

Weltweites Schnüffeln

Der russische Inlandsgeheimdienst FSB beschuldigt in seinen aktuellen Ermittlungen konkret den FBI-Agenten Michael Schule, sich illegal Zugang zu russischen Informationssystemen verschafft zu haben.