22.08.2002

VORLÄUFIG

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Deutsche Biometrie-Fantasien gescheitert

Das Vorhaben der deutschen Bundesregierung, biometrische Merkmale in Ausweise zu integrieren, wird vorerst wieder auf Eis gelegt.

Ende letzten Jahres hatte der deutsche Bundestag im Zuge der Ereignisse des elften September ein Sicherheitspaket verabschiedet, in dem ausdrücklich die Einführung biometrischer Merkmale im Ausweis vorgesehen ist.

Erste Studien haben allerdings keine befriedigenden Antworten auf die Frage nach dem besten System geliefert. Bis zum nächsten Jahr sollen jetzt weitere Studien klären, ob sich eher ein Fingerabdruck, Gesichtsmerkmale oder auch die Iris zur elektronischen Identifizierung eignen.

Die möglichen Hersteller solcher Ausweise lieferten zudem wiederholt widersprüchliche und damit unbrauchbare Gutachten.

Und Tee trinken

Die wahlkampfführenden Parteien sehen unterdessen vor allem die Kostenfrage als Entscheidungsfaktor und wollen die Ergebnisse der Studien abwarten, bevor sie nähere Zusagen machen.

Der Vorsitzende der Deutschen Vereinigung für Datenschutz, Thilo Weichert, fürchtet allerdings, dass trotz offensichtlicher technischer Schwierigkeiten und der derzeitigen Zurückhaltung der meisten Politiker schon bald die erste praktische Testphase mit den bislang entwickelten biometrischen Ausweisen beginnt: "Es ist relativ klar, dass der erste Schwung bei Ausländern getestet wird."

Allerdings erwartet er wegen der großen Fehlerhäufigkeit der meisten Methoden, dass trotz eines Pilotprojekts keine flächendeckende Einführung kommt: "Ich kann mir gut vorstellen, dass die Politiker sehen, dass das der absolute Schwachsinn gewesen ist, was sie in der Terrorismushysterie beschlossen haben."

Im Eiltempo durchgezogen

Nur einen Monat nach den Anschlägen des 11. September hatten SPD und Grüne in insgesamt 28-stündigen Verhandlungen das zweite Gesetzesbündel zur Bekämpfung des Terrorismus geschnürt.

Sowohl in Reisepässen als auch in Ausweisen sollten demnach biometrische Merkmale aufgenommen werden. Ob das ein Fingerabdruck oder beispielsweise die Iris oder die Form der Hand sein soll, wurde damals nicht genau festgelegt. Dies sollte ein Folgegesetz regeln.

Auch die Ermittlungsbefugnisse des Bundeskriminalamts [BKA] wurden erweitert. Ohne Aufforderung ermitteln darf das BKA künftig in solchen Fällen, in denen die Tat bundesweit organisiert wurde und "in Fällen schwerer Kriminalität in Datennetzen".