Linkverbot als "Rettung" des Contents
Die Linking-Debatte im Web ist fast so alt wie das Netz selbst. Ein US-Professor hat es sich, anlässlich des "Newsbooster"-Falles, zur Aufgabe gemacht die Link-Policys im Web genauer unter die Lupe zu nehmen.
Bei näherer Betrachtung ist aber bei vielen Sites nicht nur das Deep-Linking [direkter Link auf Subseite] oder das Linken von Markenzeichen sondern sogar die Verlinkung des gesamten Angebots strikt verboten.
So haben Disney, Texas Instruments, "Gay Wired", "The Washington Post" oder Law.com eine definitives Verbot für Hyperlinking auf ihre Seiten und Subseiten ausgesprochen.
Damit widersprechen sie nicht nur dem Aufbau des Webs, sondern auch jeder Usabilitystudie. Jakob Nielsen empfiehlt das Deep-Linking als schnellsten Weg den User zur gewünschten Information zu bringen.
Usability-Guru empfiehlt direkte LinksDer Anlassfall
Im Juli hat ein Gericht entschieden, dass der dänische
Internet-Recherchedienst Newsbooster keine Links auf Unterseiten
anderer Webangebote setzen darf. Der Kläger, der dänische
Zeitungsverlegerverband, sah in dem "Deep Linking" eine Verletzung
des Copyrights.
NewsboosterEinnahmeverlust durch Deep Linking
Ein Anwalt von Law.com gab sich nach einer Anfrage verwundert über die eigene Link-Policy: "Ich wußte nicht einmal dass wir so etwas Fürchterliches machen," so der Vizepräsident der Mutterfirma American Lawyer Media. "Wir werden diese Sachen überarbeiten".
Ein Grund für Medienfirmen Links zu verbieten kann allerdings durchaus plausibel sein: Aufgrund von Verträgen mit Drittfirmen [Nachrichtenagenturen] könnten die Rechte des verwendeten Content nicht bei den Medienhäusern selber liegen.
Außerdem kann es durch Deep Linking auch schwieriger werden, Paid-Content vor Zugriffen zu schützen oder Besucher zur Einnahmequelle Werbung zu "führen".
Bedrohung für Google
Ein Unternehmen der deutschen Verlagsgruppe Holtzbrinck klagt
derzeit die Nachrichtensuchmaschine Newsclub wegen Verletzung der
Urheberrechte durch so genanntes "Deep Linking" gemäß §87b UrhG.
Sollte sich das Oberlandesgericht München der Meinug des
Landesgerichts anschließen sind als nächstes allerdings auch
Suchmaschinen wie Google & Co direkt bedroht.
Ein Verlagshaus gegen HyperlinksDer rechtelose User
Die American Cancer Society verteidigt ihr Deep-Linking-Verbot mit dem Argument dass es im besten Interesse des Information suchenden Nutzers sei.
"Unsere Policy ist nicht außergewöhnlich. Wir wollen, dass die Leute über unsere Hauptseite einsteigen, damit sie den richtigen Krebs finden und unser gesamtes Angebot an Information sehen können. Unser Ziel ist es, die Leute als Anwälte zu unterstützen und zu Informationen führen, die sie bei einem Direkt Link zu einem neuen Medikament nicht finden würden".
Sie wolle aber nicht gegen das Verlinken von Dontlink.com rechtlich vorgehen. Auch gegen andere Links werde kein Verfahren angestrebt.
BT meint Patent auf Links zu haben
Einen gänzlichen anderen Weg in der Link-Frage hat die British
Telecom eingeschlagen. Die BT hat den Internet-Serviceprovider
Prodigy Communications wegen Benutzung von Hyperlinks verklagt und
behauptet, auf die Links im Internet ein Patent zu besitzen.
BT will Patent auf Links geltend machenDas Web als Linkgarten
Was in der Debatte gerne vergessen und von Verteidigern des Deep Linking angeführt wird, ist allerdings, dass das Web als solches ein einziger Linkgarten ist.
Ohne Hyperlinking wären Internetseiten gar nicht möglich, selbst Subseiten wären nicht aufzufinden.
