Schmid kämpft weiter um Pflichtabfindung
Der Gründer des deutschen Telekommunikationsunternehmens Mobilcom, Gerhard Schmid, pocht darauf, dass die France Télécom ihm ein Pflichtangebot für seine Anteile an dem Unternehmen machen muss.
In einer ersten Entscheidung hatte die deutsche Wertpapieraufsucht [Bafin] einen entsprechenden Antrag Schmids abgelehnt.
Dagegen hat der Unternehmer nun Widerspruch eingelegt, berichtet die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung. "Donnerstag abend gingen die Unterlagen bei uns ein", zitiert das Blatt eine Behördensprecherin.
Wie berichtet, ist die France Telecom nach Ansicht der deutschen Wertpapieraufsicht nicht zu einem Übernahmeangebot für sämtliche Aktien ihrer deutschen Beteiligung MobilCom verpflichtet.
Keine Pflicht zu ÜbernahmeangebotSchmid will mehr dreifachen Börsekurs
Entscheidender Punkt in dem Streit ist die Frage, ob die France Télécom mehr als 30 Prozent und damit die Kontrolle über die MobilCom übernommen hat.
In einem Schreiben an das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel hatten die Franzosen selbst angezeigt, daß sie zum "1. April 2002 68,02 Prozent von insgesamt 65.693.160 Stimmrechten" an Mobilcom halten, berichtet die Zeitung.
Bei einem Pflichtangebot rechnet Schmid mit 15 Euro je Aktie, der aktuelle Börsenkurs liegt gerade bei 5 Euro. In der Vergangengheit hatte Schmid noch deutlich höhere Abfindungen [kolportiert wurden beispielsweise 22 Euro] gefordert.
