Widerstand gegen Webradio-Gebühren
AOL und das Musikportal Listen.com sowie zwei Dutzend weitere große Webradio-Anbieter wollen gegen die Entscheidung des US-Kongresses über Lizenzgebühren für Musiksendungen im Internet klagen.
Unterstützt wird ihr Vorgehen von der Online-Händlervereinigung Digital Media Association. Deren Chef Jo Potter sagte zur Begründung, die Existenz Tausender kleiner Internet-Stationen hänge von dem Beschluss ab.
Kongress legt Gebühr von sieben US-Cent pro Song fest
Der US-Kongress hatte Ende Juni beschlossen, dass Webradios pro
gesendetem Musikstück und pro Hörer 0,07 US-Cent an die
Musikindustrie zahlen müssen. Damit hat die Copyright-Office des
US-Kongresses die ursprünglich von der Musikindustrie geforderten 14
US-Cent halbiert.
Gebühren für US-Webradios festgelegtWahrung von Urheberrechten
James H. Billington, Leiter der Library of Congress, hatte die Entscheidung für die neuen Abgaben mit dem Digital Millennium Copyright Act [DMCA] begründet.
Der DMCA regelt in den USA seit Oktober 1998 die Wahrung von Urheberrechten im digitalen Zeitalter und stellt Verstöße, etwa das Knacken des Kopierschutzes von Audio-CDs, unter Strafe.
Zu den großen Klägern gehören außer AOL und Listen.com noch Radio Free Virgin, Live365, Onion River Radio und RadioStorm.
Webradios wollen nicht zahlen
Die Klage ist nicht der erste Widerstand, auf den die
Abgaben-Entscheidung des US-Kongresses und der Copyright Office
trifft. Im Juli hat die National Association of Broadcasters [NAB]
gemeinsam mit einer Gruppe von Webradios gegen die Abgabe berufen.
National Association of Broadcasters
