Recht auf Privatkopie bekräftigt
Das umstrittene Kopieren von Musik und Text für private Zwecke bleibt in Deutschland erlaubt.
Das betonte Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin heute in Berlin. Jeder dürfe sich zum Beispiel von seiner Musik-Disc eine Kopie für den CD-Player im Auto brennen.
Grundsätzlich bestimme der Urheber, ob und wie sein Werk veröffentlicht wird. Allerdings sehe der Gesetzentwurf Ausnahmen vor. Für Unterricht- und Forschungszwecke und zu Gunsten Behinderter ist demnach eine Nutzung ohne ausdrückliche Zustimmung des Urhebers möglich.
Einzelne Privatkopien erlaubt
Gleichzeitig gelte der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Einzelne Kopien für den privaten Gebrauch seien erlaubt.
Recht auf CD-Kopien soll bleibenNeuentwurf des Urheberrechts
Der Entwurf stärke zugleich die Rechte der Urheber und setze damit die EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft weitgehend um. Systematische Vervielfältigung und Verkauf blieben ebenso verboten wie raubkopierte Software.
Verstöße gegen den Kopierschutz könnten mit Geld- oder Gefängnisstrafen geahndet werden.
Der Gesetzentwurf legt auch fest, dass Werke in elektronischen Medien wie dem Internet generell nur mit Zustimmung der Urheber verwertet werden dürfen.
