Chipkarten für den E-Kommerz
Vertreter des Deutschen Multimedia Verbands, des Versandhandels [bvh] und Kartendienstleister fordern eine hardwaremäßige Absicherung bei Bezahlung mittels Kreditkarte im Internet.
PCs sollen standardmäßig mit Kartenlesegeräten für Chipkarten ausgerüstet werden. Zusätzlich solle die Einführung eines PIN-Codes die Sicherheit erhöhen und damit der Zugang für Minderjährige ausgeschlossen werden.
Auch das Thema Raubkopien könnte mit entsprechender Hardwareunterstützung eingedämmt werden, meint jedenfalls der Multimedia-Verband.
Neu angefacht wurde die Diskussion durch das Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs vom 16. April. Darin wurde entschieden, das Ausfallrisiko für Zahlungen per Internet oder Telefon vom Händler auf die Kreditkartenunternehmen zu verlagern.
Deutscher Multmedia VerbandVerträge gekündigt
Daraufhin wurden zahlreiche Serviceverträge von seitens der Kreditkartenfirmen per Ende Juni gekündigt. Den Online-Händlern blieben nur die Zahlungsalternativen per Überweisung, Nachname oder Lastschriftverfahren.
Auf das praktische Kreditkartengeschäft möchten sie jedoch ebenso wenig verzichten wie die Kreditkartenunternehmen. Dies dürfte vor allem die Rechtsabteilungen der Kreditkartenunternehmen in Atem halten, die sich zurzeit intensiv mit der Umformulierung der AGB beschäftigen.
In der Begründung des BGH-Urteils heißt es, dass es sich bei der Geschäftsbeziehung zwischen Versandunternehmen und Kreditkartenorganisationen um ein abstraktes Schuldversprechen handele. Entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen [AGB], die dafür Sorge tragen sollen, dass die Händler im Falle des Falles das Risiko tragen sollen, greifen damit nicht mehr.
Deutscher Bundesgerichtshof
