Keine Pflicht zu Übernahmeangebot
Die France Telecom ist nach Ansicht der deutschen Wertpapieraufsicht nicht zu einem Übernahmeangebot für sämtliche Aktien ihrer deutschen Beteiligung MobilCom verpflichtet.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [BaFin] erteilte damit am Donnerstag dem Begehren des MobilCom-Gründers und Hauptaktionärs Gerhard Schmid eine Absage.
Dieser kündigte umgehend Einspruch an. France Telekom schloss unterdessen weiterhin eine Insolvenz des finanziell angeschlagenen Büdelsdorfer Mobilfunkunternehmens nicht aus. Der Kurs der Aktie brach zeitweise um 25 Prozent ein.
Keine beherrschende Kontrolle
Die Aufsichtsbehörde sieht im Gegensatz zu Schmid mit dem
28,5-Prozent-Anteil der France Telecom-Tochter Orange bisher noch
keine beherrschende Kontrolle des französischen Konzerns beim
finanziell angeschlagenen norddeutschen Mobilfunkanbieter.
MobilComKapitalanteil von mehr als 30 Prozent notwendig
Die Aufsicht verwies auf das seit Januar gültige Übernahmegesetz, das als Schwelle für ein Pflichtangebot einen Kapitalanteil von mehr als 30 Prozent ansehe.
Bislang prüft France Telekom lediglich die Übernahme der von Schmid und dessen Frau gehaltenen 49,5 Prozent Anteile, nicht aber den Kauf der rund 22 Prozent von freien Aktionäre.
Derzeit sinkt der mögliche Übernahmepreis für das Schmid-Paket weiter. Dieser hatte zuletzt am 11. Juli mindestens 14,50 Euro pro Aktie gefordert. Aktienhändler sehen den gewichteten Kursdurchschnitt für die zurückliegenden drei Monate derzeit nur noch bei etwa 11,50 Euro, "Tendenz sinkend".
