01.08.2002

TOURISMUS

Bildquelle: St

URL muss von Ortstafel entfernt werden

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Wildon südlich von Graz hatte im Herbst des Vorjahres beschlossen, auf einem Hinweisschild unter den Ortstafeln die Adresse der neuen eigenen Site anzubringen.

Wie nun die Bezirkshauptmannschaft beschied, müssen die rechtlich nicht gedeckten - Tafeln wieder abmontiert werden. Jetzt will man sie dahinter neu installieren, hieß es aus der Gemeindestube.

URL darf nicht auf Ortstafel

Rein rechtlich ist die Angelegenheit klar. Wie die für Wildon zuständige Verkehrsreferentin der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz, Karin Wiesegger-Eck, mitteilte, dürfen an Ortstafeln keine zusätzlichen Schilder angebracht werden. "Die Ortstafeln verlieren sonst ihre rechtliche Wirkung", so die Juristin.

"Jeder könnte dann mit dem Auto so schnell wie auf einer Freilandstraße durch den Ort fahren. Bei einer Bestrafung durch die Gendarmerie kann er das Strafmandat anfechten. Es gibt bereits Urteile, wo dies der Fall war," erklärte Wiesegger-Eck die möglichen Folgen.

Das Problem ist aber kein rein steirisches. Zahlreiche Gemeinden in ganz Österreich nutzen die Ortstafeln, um darauf mit zusätzlichen Schildern für ihren Ort zu werben. Für die Bürgermeister sei es oft schwer abzuwägen, was sie dürfen und was nicht. "Die probieren viel", so Wiesegger-Eck. Für die Behörde aber sind diese Zusätze nicht rechtens und müssen entfernt werden. Ausgenommen davon sind nur Schilder mit der Aufschrift "Erholungsdorf" für jene Gemeinden, die berechtigt sind, diese Bezeichnung zu führen.