Verfahren gegen die Telekom
Der Telekom-Regulator hat nun das Verfahren gegen die Telekom Austria wegen deren umstrittenem Schnurlostelefon-Sonderangebot gestartet.
Die TA bietet ein DECT-Telefon zum halben Preis an, mit dem [von TA-Anschlüssen] nur über die TA telefoniert werden kann.
Der Ex-Monopolist darf aber auf Grund seiner marktbeherrschenden Stellung laut Telekomgesetz die freie Wahl eines alternativen Netzbetreibers [über Call by Call oder Carrier Preselection] nicht ausschließen.
Unterschied zu Angeboten der Konkurrenz
Im Unterschied zu alternativen Netzbetreibern, die auf den ersten
Blick ähnliche Angebote haben, ist dort die händische Vorwahl
anderer Netzbetreiberkennzahlen kein Problem.
Gebührenfalle bei Telekom-SonderangebotRegulator prüft auf Diskriminierung
Der Regulator überprüft in dem Verfahren, ob eine ungesetzliche Diskriminierung vorliegt. Eine Entscheidung dürfte dabei aber erst im Herbst fallen.
Die Regulierungsbehörde kann laut Telekomgesetz einem Anbieter, der seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, zu bestimmtem Verhalten zwingen und Verträge ganz oder teilweise für unwirksam erklären.
Vor einem solchen Schritt muss die Regulierungsbehörde aber die Beteiligten zuvor auffordern, den beanstandeten Missbrauch abzustellen.
