Verfahren gegen Telekom Austria
Nun ist es offiziell. Die Rundfunk- und Telekom-Regulierungs-GmbH wird der Telekom-Control-Kommission bei der nächsten Sitzung [kommende Woche] empfehlen, ein Verfahren gegen die Telekom Austria einzuleiten.
Grund ist die wahrscheinlich ungesetzliche Behinderung des Wettbewerbes durch ein Angebot der TA.
Die futureZone berichtete
Mit ganzseitigen Annoncen in Sonntagszeitungen hat die Telekom
Austria ein "unglaublich günstiges Angebot" beworben. Ein
Schnurlostelefon gibt es zum halben Preis. Das Offert hat aber einen
Haken: Mit dem Gerät kann [angeblich] ausschließlich über TA
telefoniert werden.

So wird es technisch gemacht
Die technische Realisierung der Sperre anderer Netzbetreiber erfolgt in der Basisstation des Schnurlostelefones.
Um Manipulationen durch die Kunden zu verhindern, ist die automatische Vorwahl von "1001" [dies ist die Netzbetreiberkennzahl der TA] hardwareseitig implementiert.
Dadurch wird jedes Gespräch von TA-Anschlüssen über die Leitungen und zu den Tarifen der TA geführt. Die Auswahl eines Konkurrenten durch den Kunden mittels Preselection oder Call-by-Call ist unmöglich, da es sich bei der 1001 technisch gesehen um ein "Override" und nicht um eine "Carrier Selection" handelt.
Die TA hat ihre Wählämter also so eingerichtet, dass "1001" alle anderen Eingaben "überstimmt".
Die futureZone hat getestet
Das umstrittene FT400-Telefon wurde von einem anonymen
fuZo-Agenten erstanden und in der Folge zwei ersten Praxistests
unterzogen. Während es an einem entbündelten Anschluss funktioniert,
war bei einem Priority-Anschluss nichts zu holen.

TA sieht "keine rechtlichen Vorschriften"
Die ursprünglich am Montagvormittag erbetene Stellungnahme der TA ist Mittwochfrüh bei der futureZone eingelangt:
"Da der Endgerätemarkt schon seit längerem liberalisiert ist, gibt es hinsichtlich einer solchen Promotion keine rechtlichen Vorschriften bzw. Genehmigungsverfahren.
Die derzeitige Aktion [...] ist unser erstes Angebot dieser Art. Ob weitere folgen werden, wird die Resonanz am Markt entscheiden."
In einem zweiten Mail der TA heißt es: "[...] der Kunde kann ja selbst entscheiden, ob er sich [...] für das attraktive Angebot entscheidet, oder ob er doch das teuere Endgerät wählt."
VAT diskutiert rechtliche Schritte
Der VAT [Verband Alternativer Telekom-Netzbetreiber] hingegen ist
der Ansicht, dass das Angebot rechtswidrig ist. Im Gespräch mit der
futureZone wies der VAT-Mitarbeiter Jan Engelberger auf frühere
Versuche des Ex-Monopolisten TA hin, bei besonderen Angeboten den
Wettbewerb mittels Call-by-Call oder Preselection auszuschließen. Ob
man rechtliche Schritte unternehmen werde, müsse aber erst mit den
Mitgliedern des Verbandes abgesprochen werden.

Genehmigung für TA-Tarif verweigert
Im Winter 2000/2001 hatte die Telekom Austria vergeblich versucht, Genehmigungen für eine Reihe von neuen Tarifen zu erhalten.
Im aktuellen Zusammenhang interessant ist hierbei die Entscheidung der Telekom-Control-Kommission zum "Privat 2 plus¿ genannten Tarifmodell. Darin wollte die TA im Gegenzug einer Gewährung eines Nachlasses auf die Grundgebühr die Möglichkeit ausschließen, über Preselection oder Call by Call Konkurrenzangebote zu nutzen.
Dieses Vorhaben wurde von der Behörde nicht genehmigt, da es "einem chancengleichen Wettbewerb zuwiderlaufen¿ würde und "schon mit den Zielsetzungen des § 1 TKG unvereinbar wäre¿.
