Landesweite Videoüberwachung in NRW
Nordrhein-Westfalen beobachtet künftig landesweit mit Videoüberwachung seine Bürger.
Das ist die wichtigste Neuerung des Polizeigesetzes, für die das Kabinett in Düsseldorf jetzt grünes Licht gegeben hat.
Bisher war die Aufzeichnung mit Videokameras nur bei besonders bedeutsamen Straftaten wie etwa Drogenhandel und Raub und bei genehmigten Demonstrationen möglich. Auch wird die Rasterfahndung ausgebaut.
Datensammlung ohne Anlass
Eine zentrale Datenbank für alle deutschen Geheimdienste und
Polizeibehörden hat der CDU-Politiker Eckard Werthebach gefordert.
Anlassunabhängige DatensammlungSpeicherung
Die mit der Aufzeichnung gewonnenen Personendaten dürfen offiziell höchstens für die Dauer von einem Monat gespeichert werden
Es sei denn, sie werden zur Bekämpfung und Vorbeugung von Straftaten benötigt. Außerdem muss die Beobachtung für jedermann erkennbar sein.
