17.07.2002

NRWATCHING

Landesweite Videoüberwachung in NRW

Nordrhein-Westfalen beobachtet künftig landesweit mit Videoüberwachung seine Bürger.

Das ist die wichtigste Neuerung des Polizeigesetzes, für die das Kabinett in Düsseldorf jetzt grünes Licht gegeben hat.

Bisher war die Aufzeichnung mit Videokameras nur bei besonders bedeutsamen Straftaten wie etwa Drogenhandel und Raub und bei genehmigten Demonstrationen möglich. Auch wird die Rasterfahndung ausgebaut.

Speicherung

Die mit der Aufzeichnung gewonnenen Personendaten dürfen offiziell höchstens für die Dauer von einem Monat gespeichert werden

Es sei denn, sie werden zur Bekämpfung und Vorbeugung von Straftaten benötigt. Außerdem muss die Beobachtung für jedermann erkennbar sein.