17.07.2002

HANDYSPAM

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Kündigungsrecht bei Werbe-SMS

Der deutsche Mobilfunkanbieter Vodafone hat in einer Art Präzedenzfall die fristlose Vertragskündigung eines Kunden anerkannt, nachdem diesem wiederholt Werbe-SMS zugestellt worden waren.

Dadurch wurde der Kunde von der Pflicht befreit, bis zum regulären Ende der Laufzeit des Vertrages Grundgebühren zu bezahlen. In Österreich ist die Rechtslage ähnlich.

Die futureZone hat daher die vier österreichischen Netzbetreiber um eine Äußerung ersucht. Nach 36 Stunden sind Stellungnahmen von One und tele.ring eingelangt.

Kündigung nur, wenn Provider spamt

Die Hoffnung von Werbe-SMS-geplagten Handynutzern, wenigstens günstig aus laufenden Handyverträgen aussteigen zu können, muss allerdings gedämpft werden.

Die "fristlose Kündigung aus wichtigem Grund" ist in Österreich nur dann möglich, wenn die wiederholten Werbe-SMS vom Vertragspartner [dem Mobilfunkprovider] ausgehen, ohne dass der Kunde zuvor sein Einverständnis erklärt hat.

Im Vodafone-Fall hatte der Kunde nach Erhalt eines Werbe-SMS von Vodafone den Provider sogar [nach deutschem Recht] abgemahnt, was dieser auch sofort anerkannt hatte. Als dennoch wieder ein SMS kam, welches für ein Gewinnspiel des Unternehmens warb, kündigte der belästigte Mann erfoglreich fristlos.

Bumerang

Nach Ansicht von Juristen sind auch in manchen Allgemeinen Geschäftsbedingungen [AGB] vorgesehene Klauseln, nach denen jeder Kunde bei Vertragsabschluss automatisch in die Zusendung von Werbebotschaften einwilligt, unwirksam. Mit einer derartigen "überraschenden Klausel" muss ein Konsument demnach nicht rechnen.

Verschiedene Netzbetreiber bedenken dennoch ihre Kunden in unterschiedlichen zeitlichen Abständen mit Werbebotschaften.

Dies könnte sich bei fortgesetzt unsensibler Handhabung als teurer Bumerang erweisen. Wenn man trotz erfolgloser Beschwerde weiterhin Werbe-SMS vom Netzbetreiber oder dessen Partnerunternehmen erhält, kann man "aus wichtigem Grund" fristlos kündigen.

Dies hat zur Folge, dass man an die Vertragsdauer [in Österreich meist zwölf Monate] nicht mehr gebunden ist und die entsprechenden Grundgebühren nicht weiter entrichten muss. Außerdem kann man ein vom Netzbetreiber subventioniertes Handy behalten.