Kündigungsrecht bei Werbe-SMS
Der deutsche Mobilfunkanbieter Vodafone hat in einer Art Präzedenzfall die fristlose Vertragskündigung eines Kunden anerkannt, nachdem diesem wiederholt Werbe-SMS zugestellt worden waren.
Dadurch wurde der Kunde von der Pflicht befreit, bis zum regulären Ende der Laufzeit des Vertrages Grundgebühren zu bezahlen. In Österreich ist die Rechtslage ähnlich.
Die futureZone hat daher die vier österreichischen Netzbetreiber um eine Äußerung ersucht. Nach 36 Stunden sind Stellungnahmen von One und tele.ring eingelangt.
One
"Sofern [...] ein Mobilfunknetzbetreiber gemeinsam mit einem
Partner einen Kunden mit SMS "zuspamt", kann man durchaus - im
Lichte des konkreten Falles - die Rechtsansicht vertreten, dass ein
Kündigungsrecht des betroffenen Kunden besteht. Ausgenommen, es
liegt eine Zustimmungserklärung des Kunden vor [siehe auch § 101
TKG]. Wenn ein Dritter unabhängig vom Netzbetreiber ein
Mobilfunknetz nutzt, um Werbe-SMS oder auch Belästigungen
zuzustellen, so hat dies keinen Einfluss auf das Vertragsverhältnis
zum Mobilfunk-Betreiber. Es darf durch den Netzbetreiber keine
inhaltliche Prüfung vorgenommen werden, was hier gesendet wird. Aus
Gründen der Abwehr von Missbräuchen wird der Netzbetreiber aber gut
beraten sein, auf Beschwerden zu reagieren und zu versuchen, den
Missbrauch abzustellen."
Die One-SiteKündigung nur, wenn Provider spamt
Die Hoffnung von Werbe-SMS-geplagten Handynutzern, wenigstens günstig aus laufenden Handyverträgen aussteigen zu können, muss allerdings gedämpft werden.
Die "fristlose Kündigung aus wichtigem Grund" ist in Österreich nur dann möglich, wenn die wiederholten Werbe-SMS vom Vertragspartner [dem Mobilfunkprovider] ausgehen, ohne dass der Kunde zuvor sein Einverständnis erklärt hat.
Im Vodafone-Fall hatte der Kunde nach Erhalt eines Werbe-SMS von Vodafone den Provider sogar [nach deutschem Recht] abgemahnt, was dieser auch sofort anerkannt hatte. Als dennoch wieder ein SMS kam, welches für ein Gewinnspiel des Unternehmens warb, kündigte der belästigte Mann erfoglreich fristlos.
tele.ring
"Tele.ring versendet an ihre Kunden nur dann Werbe-SMS, wenn -
wie nach österreichischem Recht erforderlich - eine ausdrückliche
Zustimmung vorliegt."
Die tele.ring-SiteBumerang
Nach Ansicht von Juristen sind auch in manchen Allgemeinen Geschäftsbedingungen [AGB] vorgesehene Klauseln, nach denen jeder Kunde bei Vertragsabschluss automatisch in die Zusendung von Werbebotschaften einwilligt, unwirksam. Mit einer derartigen "überraschenden Klausel" muss ein Konsument demnach nicht rechnen.
Verschiedene Netzbetreiber bedenken dennoch ihre Kunden in unterschiedlichen zeitlichen Abständen mit Werbebotschaften.
Dies könnte sich bei fortgesetzt unsensibler Handhabung als teurer Bumerang erweisen. Wenn man trotz erfolgloser Beschwerde weiterhin Werbe-SMS vom Netzbetreiber oder dessen Partnerunternehmen erhält, kann man "aus wichtigem Grund" fristlos kündigen.
Dies hat zur Folge, dass man an die Vertragsdauer [in Österreich meist zwölf Monate] nicht mehr gebunden ist und die entsprechenden Grundgebühren nicht weiter entrichten muss. Außerdem kann man ein vom Netzbetreiber subventioniertes Handy behalten.
Mobilkom
Inzwischen ist auch eine Stellungnahme der Mobilkom Austria
eingelangt: "Laut TKG §101 ist auch in Österreich eine fristlose
Kündigung möglich, wenn der Provider unerwünschte Werbezusendungen
[per SMS, E-Mail, Fax usw.] nicht unterbindet. Mobilkom Austria
betreibt im [Callcenter] eine Blackliste [Robinsonliste], in die
sich jeder Teilnehmer ohne Formalitäten eintragen lassen kann. An
Nummern in dieser Liste werden von uns grundsätzlich keine
Massenaussendungen durchgeführt. Aussendungen aus anderen
SMS-Centers [z.B. in Deutschland] können derzeit technisch nicht
überwacht werden. In so einem Fall nehmen wir direkten Kontakt mit
dem fremden Provider auf, der in der Regel die Aussendung
unterbindet. Dafür müssen wir aber feststellen, aus welchem SMSC die
Sendung gekommen ist [nur möglich mit Nokia-Handsets]."
Die Mobilkom-Site
