14.07.2002

DAFÜR

Positives Gutachten für Online-Apotheken

Versandapotheken dürfen ihre Medikamente nach Auffassung der Monopolkommission der deutschenBundesregierung bereits heute rechtmäßig übers Internet vertreiben.

Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" verweist die Kommission in ihrem Gutachten auf die E-Commerce-Richtlinie der EU, der zufolge für den Internet-Handel die Vorschriften jenes Landes gelten, in dem der jeweilige Anbieter der Ware sitzt. Da die größte Versandapotheke für den deutschen Markt, DocMorris, von den Niederlanden aus arbeitet, wo das Verschicken von Medikamenten nicht verboten ist, sieht die Kommission keine juristischen Hindernisse.