Positives Gutachten für Online-Apotheken
Versandapotheken dürfen ihre Medikamente nach Auffassung der Monopolkommission der deutschenBundesregierung bereits heute rechtmäßig übers Internet vertreiben.
Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" verweist die Kommission in ihrem Gutachten auf die E-Commerce-Richtlinie der EU, der zufolge für den Internet-Handel die Vorschriften jenes Landes gelten, in dem der jeweilige Anbieter der Ware sitzt. Da die größte Versandapotheke für den deutschen Markt, DocMorris, von den Niederlanden aus arbeitet, wo das Verschicken von Medikamenten nicht verboten ist, sieht die Kommission keine juristischen Hindernisse.
Öffnung des Marktes
Die bisher in Deutschland ergangenen gegenteiligen
Gerichtsurteile beruhen aus Sicht der Kommission auf "fehlerhafter
Rechtsanwendung", schreibt "Der Spiegel" weiter. Die
Wissenschaftler, die die Bundesregierung in Wettbewerbsfragen
beraten, hielten aus "ökonomischer Sicht eine Öffnung des
Arzneimittelmarktes für wünschenswert".
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