13.07.2002

ONLINE-PARASIT

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Vorübergehendes Werbeverbot für Gator

Ende Juni wurde Gator von einer Gruppe von zehn US-Verlagen, darunter die "Washington Post", die "New York Times" und Dow Jones & Co., der das "Wall Street Journal" herausgibt, wegen Verletzung der Urheberrechte und Umsatzschädigung geklagt.

Vor einem US-Bundesgericht wurde der Klage der US-Verlage jetzt mit einer ersten Entscheidung Recht gegeben.

Dem Online-Werber Gator wurde vorübergehend untersagt, Werbe-Pop-Ups auf fremden Homepages ohne Erlaubnis des Eigentümers zu schalten.

Kläger ohne Zweifel über Ausgang

Für Terence Ross, dem Anwalt der Kläger, liegt der Fall klar auf der Hand. Das zeige auch die Entscheidung der Richterin, die dem Antrag sehr schnell stattgegeben habe und Gator verboten habe, während der Dauer des Prozesses auf den 16 betroffenen Homepages unerlaubt Werbung einzublenden.

"Für mich ist das ein klarer Fall. Gator verletzt das Urheberrecht. Die Richterin ist dieser Meinung und auch die Jury wird im Prozess zu dieser Entscheidung kommen," sagt Ross.

Anfang August soll ein Zeitplan für das Verfahren festgelegt werden und der Fall soll noch vor Ende des Jahres vor Gericht kommen.

Gator überzeugt von seiner Werbeform

Gator CEO Jeff McFadden ist unterdessen überzeugt davon, dass nach einer korrekten Darlegung aller Fakten, kein Gericht der Welt ein Urteil gegen Gator fällen könnte. Man würde damit den Konsumenten das Recht nehmen, selbst zu entscheiden was auf ihrem Bildschirm angezeigt wird.

Bei einem Erfolg der Klage würden auch Programme wie der AOL Instant Messenger und Microsoft Outlook sowie alle anderen Programme, die automatisch Information in eigenen Fenstern liefern, illegal werden.

Gator will, dass es möglichst schnell zu einem Prozess und einem Urteil kommt, damit es seine Services bald wieder voll aufnehmen kann.