Ein Verlagshaus gegen Hyperlinks
Sollte sich das Oberlandesgericht München der Meinung des Landesgerichts anschließen, dass Nachrichten-Metapages mit Links illegal seien, seien als nächstes Suchmaschinen wie Google & Co. direkt bedroht, sagt Christian Kohlschütter zur fuZo.
Weiter mag sich der Betreiber des beklagten Newsclub.de zu dem Fall nicht äußern, da es sich um ein laufendes Verfahren handle.
Ein Unternehmen der deutschen Verlagsgruppe Holtzbrinck klagt die Nachrichtensuchmaschine Newsclub wegen Verletzung der Urheberrechte durch so genanntes "Deep Linking" gemäß §87b UrhG.
Aktuelles Urteil aus Dänemark verbietet "Deep Linking"
Erst Anfang Juli sorgte ein Urteil aus Dänemark für Aufsehen. Ein
Gericht entschied, dass der dänische Internet-Recherchedienst
Newsbooster keine Links auf Unterseiten anderer Webangebote setzen
darf. Der Kläger, der dänische Zeitungsverlegerverband, sah in dem
"Deep Linking" eine Verletzung des Copyrights.
NewsboosterWorum es geht
Newsclub verweist auf seinen Seiten auf die aktuellen Nachrichten von über 100 Nachrichtenquellen, nach Kategorien sortiert. Klickt der Benutzer auf eine Schlagzeile, wird er direkt in den betreffenden Artikel der Quelle gelinkt.
Weil der User so die Werbebanner auf der Frontpage umgehe, entgingen dem Verlag Pageviews und damit Werbeeinnahmen, argumentieren die Anwälte des Klägers.
Newsclub.deWas war, was kommt
Newsclub gewann im seit 2000 währenden Rechtsstreit zwar eine einstweilige Verfügung am Landgericht Berlin, den Hauptprozess am LG München aber gewann Holtzbrinck.
Neben der Entscheidung des OLG München steht auch ein Urteil in einem ganz ähnlichen Prozess der Gruppe Handelsblatt gegen den News-Metaservice Paperboy an.
Handelsblatt gehört ebenfalls zum Verlag Holtzbrinck, Paperboy hat seinen Service vorübergehend eingestellt.
Detaillierte Prozess-Historie auf Newsclub.de
