Swisscom muss letzte Meile öffnen
Der schweizerische Bundesrat will mit einer Verordnung den Ex-Monopolisten Swisscom zwingen, die letzte Meile alternativen Anbietern zugänglich zu machen.
Die Swisscom kann Entbündelung nun gar nichts positives abgewinnen und bezeichnet sie als "materielle Enteignung".
Aktie steigt
Die Börse sieht die Entbündelung offenbar nicht so negativ. Im
Laufe des Nachmittags lag der Kurs der Swisscom-Aktie knapp ein
Prozent im Plus.
Swisscom-Webseite zeigt auch AktienkursErfahrungen mit Entbündelung
Laut Swisscom kann in anderen Ländern eine positive Wirkung der Entbündelung nicht nachgewiesen werden. Aus Sicht des Monopolisten mag das durchaus stimmen, die Konkurrenz sieht das anders.
Der gestern von der irischen eTel gekafute AT-Anbieter European Telecom meint beispielsweise, dass man mit Entbündelungen sehr positive Erfahrungen gemacht habe. Während für den Wettbewerb im Privatkundensegment Call-by-Call die entscheidende Rolle spiele, seien im Businessbereich Entbündelungen ausschlaggebend.
Weitere Rechtsänderungen
Es soll sowohl die Fernmeldediensteverordnung als auch das Fernmeldegesetzes geändert werden. Das diesbezüglich gestartete Begutachtungsverfahren trägt in der Schweiz das schöne Wort "Vernehmlassung".
Neben Verbesserungen im Daten- und Konsumentenschutz sind weitere Maßnahmen geplant, die den Wettbewerb fördern und das schweizerische Recht an das EU-Recht angleichen sollen.
Die geplanten Maßnahmen im Detail
