ISPA verabschiedet "Code of Conduct"
Die österreichischen Internet Servicé Provider sehen sich immer mehr in einer Zwickmühle zwischen dem Recht ihrer Kunden auf Datenschutz und ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Auskunft über Kundendaten gegenüber Gerichten und Behörden.
Um die einzelnen Provider mit diesem Dilemma nicht alleine zu lassen, hat der Verband der Internet Service Providers Austria [ISPA] einen allgemeinen Verhaltenskodex für seine Mitglieder ausgearbeitet.
Freiwillige Selbstverpflichtung bei "Code of Conduct"
Dieser auf der Grundlage des E-Commerce-Gesetzes [ECG], des
Datenschutzgesetzes [DSG], des Telekommunikationsgesetzes [TKG] und
des Urheberrechtsgesetzes [UrhG] basierende "Code of Conduct" sei
allerdings nur als ein "Akt der freiwilligen Selbstverpflichtung" zu
verstehen, Sanktionen bei Nicht-Einhaltung werde es nicht geben.
ISPAInhalte bei Beschwerde offline stellen
"Wir haben versucht, hier Klarheit zu schaffen und somit die Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen", sagte Kurt Einzinger, Generalsekretär der ISPA. Vor allem im E-Commerce-Gesetz, das seit Jahresbeginn in Kraft ist, seien viele ungenaue Begriffe enthalten, so Einzinger.
Ein wesentlicher Punkt sei, dass ein Provider Inhalte vom Netz nehmen müsse, sobald er darauf hingewiesen werde, dass dadurch beispielsweise Markenrechte verletzt werden. Das könne üblicherweise innerhalb eines Arbeitstages geschehen.
Allerdings müssten solche Hinweise von Behörden oder Dritten, die sich in ihren Rechten verletzt fühlen, glaubhaft vorgebracht werden. "Anonyme Hinweise werden nicht behandelt", betonte Einzinger.
Richter und ISPs sollen sich an Verhaltenskodex orientieren
"Wir wollen vermeiden, dass der Internet Service Provider zum Richter wird. Der ISP hat nicht die Zeit und das Personal, Pseudo-Gericht zu spielen", erläuterte Rechtsanwalt Thomas Höhne. Andererseits könne man auch von den Richtern nicht erwarten, dass sie sich mit jeder Materie genau auskennen - auch sie könnten sich am Verhaltenskodex orientieren, der in enger Zusammenarbeit mit dem Justizministerium erarbeitet worden sei.
Militärbefugnisgesetz
Auch die kürzlich vom Nationalrat beschlossene Änderung des Militärbefugnisgesetzes, die es den militärischen Nachrichtendiensten erlaube, ohne richterlichen Beschluss oder Gefahr im Verzug gratis und unverzüglich Auskunft über die Stammdaten der Internet-Kunden zu verlangen, ist der ISPA ein Dorn im Auge.
"Das ist eine Art und Weise, mit dem Datenschutz und den Rechten des Bürgers umzugehen, wie es nicht einem gesunden Rechtsstaat entspricht", protestierte Einzinger. "Wir stehen dem ablehnend gegenüber, aber es wird uns nichts nützen. Man ist eigentlich wehrlos", resignierte der ISPA-Generalsekretär.
Scharfe Kritik am Militärbefugnisgesetz
