Rechtsstreit um "kinder.at" geht weiter
Im Rechtsstreit zwischen der Österreich-Tochter des italienischen Süßwarenkonzerns Ferrero und der Wiener Online-Firma MediaClan um die Domain "kinder.at" bemüht sich Ferrero nun um eine außerordentliche Revision dieses Urteils durch den Obersten Gerichtshof [OGH], teilt MediaClan am Montag mit.
Eine ordentliche Revision an den OGH war vom Oberlandesgericht Wien ausgeschlossen worden.
Ende Mai hat das Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht in der Rechtssache der klagenden Partei Ferrero Österreich Handelsges.m.b.H. gegen die beklagte Partei MediaClan Gesellschaft für Online Medien GmbH. das Urteil des Handelsgerichtes Wien vom 10.12.2001 zu Gunsten von MediaClan bestätigt.
"Kinder.at" gehört nicht FerreroKinder und Süßkram
Die Wiener Firma will auf der umkämpften Homepage ein Portal für Kinder und Eltern einrichten.
Ferrero - Produzent von Süßwaren wie Nutella, Mon Cheri, Ferrero Rocher, Kinder Milchschnitte, Kinder Schokolade Überraschung etc. - hatte Ende November 2001 Klage auf Unterlassung eingebracht, mit der Begründung, die Domain stelle eine Verletzung der von Ferrero geschützten Marke "Kinder" dar.
Laut dem Urteil in erster Instanz handelt sich bei "kinder" um ein "Wort der Alltagssprache: "Der hohe Bekanntheitsgrad der Marke 'kinder' vermag nichts daran zu ändern, dass unter 'kinder' in erster Linie junge minderjährige Menschen verstanden werden und nicht Lebensmittel, so die Urteilsbegründung.
