01.07.2002

HARTNÄCKIG

Bildquelle: ferrero

Rechtsstreit um "kinder.at" geht weiter

Im Rechtsstreit zwischen der Österreich-Tochter des italienischen Süßwarenkonzerns Ferrero und der Wiener Online-Firma MediaClan um die Domain "kinder.at" bemüht sich Ferrero nun um eine außerordentliche Revision dieses Urteils durch den Obersten Gerichtshof [OGH], teilt MediaClan am Montag mit.

Eine ordentliche Revision an den OGH war vom Oberlandesgericht Wien ausgeschlossen worden.

Kinder und Süßkram

Die Wiener Firma will auf der umkämpften Homepage ein Portal für Kinder und Eltern einrichten.

Ferrero - Produzent von Süßwaren wie Nutella, Mon Cheri, Ferrero Rocher, Kinder Milchschnitte, Kinder Schokolade Überraschung etc. - hatte Ende November 2001 Klage auf Unterlassung eingebracht, mit der Begründung, die Domain stelle eine Verletzung der von Ferrero geschützten Marke "Kinder" dar.

Laut dem Urteil in erster Instanz handelt sich bei "kinder" um ein "Wort der Alltagssprache: "Der hohe Bekanntheitsgrad der Marke 'kinder' vermag nichts daran zu ändern, dass unter 'kinder' in erster Linie junge minderjährige Menschen verstanden werden und nicht Lebensmittel, so die Urteilsbegründung.