Online-Rabatteinkäufe vor Gericht
Die Konsumenten-Einkaufsgemeinschaft des deutschen Internet-Händlers Primus-Online wurde von zwei Markenartikelherstellern verklagt.
Die Markenartikelhersteller haben einstweilige Verfügungen erwirkt, um den Verkauf ihrer Produkte bei Powershopping zu unterbinden. Powershopping werden Verstöße gegen das Rabattgesetz, die Preisangabenverordnung und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb vorgeworfen.
Powershopping
Seit September 1999 bietet Powershopping Verbrauchern die
Möglichkeit, ihre Kaufkraft im Internet zu bündeln. Je größer die
Einkaufsgruppe ist, umso billiger können Produkte bezogen werden.
Über 30.000 registrierte Kunden machen bereits regelmäßig Gebrauch
von Powershopping. Das Sortiment umfasst rund 100 Artikel, pro Tag
besuchen rund 70.000 Internet-Surfer die Site. Powershopping ist vor
kurzem auch in AT gestartet. Österreich-Partner ist der Provider
YLine


Holger Twiehaus, Geschäftsführer von Powershopping: "Bei den einzelnen Preisstufen handelt es sich nicht um Rabatte, sondern um Festpreise. Nach Ablauf des definierten Zeitraumes entscheidet sich ganz klar, auf welcher Preisstufe der Kaufvertrag zu Stande kommt." Ein Verstoß gegen das Rabattgesetz, die Preisangabenverordnung oder das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ist nach Einschätzung von Twiehaus nicht gegeben.
"Von Anfang an ist für jeden klar erkennbar, unter welchen Voraussetzungen die angegebenen Preise gelten. Die Preisstufen stehen fest, und die Verbraucher können selbst entscheiden, zu welchem Preis sie kaufen möchten - wir beeinflussen die Verbraucher nicht. Die Anzahl der Käufer ist jederzeit transparent", sagt Twiehaus.
Staatlicher Eingriff kontra Wettbewerb
In den USA startete die Powershopping-Idee kurze Zeit vor der Einführung in Deutschland. Rechtliche Probleme gibt es dort bisher nicht. Viele sehen in der Diskussion um Powershopping einen Beleg für ein überholtes Rabattgesetz. Johannes Hellweg, Hauptgeschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe, ist der Meinung, es sei aussichtslos, das im internationalen Vergleich sehr restriktive deutsche Wettbewerbsrecht im Internet-Zeitalter zu verteidigen. Hellweg fordert die Einzelhändler auf zu überlegen, wie sie das Internet selbst nutzen können. Nicht der Staat, sondern der Wettbewerb sei jetzt gefordert.