Neues Telekom-Gesetz soll Wettbewerb erhöhen
Das für Anfang nächsten Jahres erwartete neue Telekom-Gesetz [TKG] soll den Wettbewerb am heimischen Telekommunikationsmarkt weiter erhöhen.
Österreich wolle damit seine "führende Position in Europa" verteidigen, erklärte Verkehrsminister Mathias Reichhold am Donnerstagabend am Rande eines Telekom-Gipfels.
Laut Angaben der alternativen Telekom-Anbieter sind die Privatkunden-Tarife seit der Liberalisierung 1997 um 90 und die Businesskunden-Tarife um 50 Prozent gesunken.
Lockerung der Regulierung
Erreichen will das Verkehrsministerium den steigenden Wettbewerb
mit einer Lockerung der Regulierung und einer gleichzeitigen
Erhöhung der Strafen für marktmissbräuchliches Verhalten.
Lockerung der TK-RegulierungMehr Macht dem Regulator
Dem Telekom-Regulator soll dabei eine wesentlichere Rolle als bisher zukommen. Er soll entscheiden, wo man auf die asymmetrische Regulierung verzichten kann und wo nicht.
Der Regulator soll dafür zunächst die Märkte definieren. Bisher wird lediglich nach vier allgemeinen Sparten kontrolliert - Sprachtelefonie Mobil/Festnetz, Mietleitungen und Zusammenschaltung. Künftig sollen voraussichtlich 14 bis 18 Märkte unterschieden werden, in denen der Regulator anschließend untersuchen soll, ob ein Anbieter
- etwa die Telekom Austria [TA] - diesen Markt beherrscht oder nicht.
Dort, wo Wettbewerb herrscht, soll es keine Ex-ante-Regulierung [vor Veröffentlichung der Tarife] mehr geben.
Festnetz-Regulierung hinfällig
Im Ministerium geht man davon aus, dass damit vor allem die Regulierung im Festnetz hinfällig ist.
Härtere Strafen für Anbieter
Gleichzeitig mit der weiteren Deregulierung sollen aber auch härtere Strafen auf die Telekom-Anbieter zukommen, wenn die Marktregeln missachtet werden. Statt bisher üblichen rund 35.000 Euro Strafe könnte es künftig - nach Schweizer Vorbild - eine Gewinnabschöpfung von bis zu zehn Prozent des Unternehmensumsatzes geben.
Damit der Ex-Monopolist künftig "nicht schalten und walten kann, wie er will", soll außerdem die TA-Kostenrechnung und dabei vor allem das Verbot der Quersubventionierung scharf kontrolliert werden.
Im Mobilfunk setzt man zur Beschleunigung des Wettbewerbs auf die Rufnummernportabilität. Kunden, die den Betreiber wechseln wollen, sollen dabei ihre Rufnummer samt Vorwahl mitnehmen dürfen.
Vorerst geplatzt sein dürfte mit dem neuen Telekom-Gesetz die Zusammenführung der Telekom- und Medienregulierung.
Novellierung bis 25. Juli 2003
Nach dem Telekom-Gipfel von Donnerstagnachmittag soll ein Entwurf zum neuen TKG bis Mitte Juli in Begutachtung gehen. Die Begutachtungsphase soll bis Mitte September laufen. Noch in diesem Jahr soll - so die Vorstellung des Ministeriums - das Gesetz im Parlament verabschiedet werden. In Kraft treten soll die Novellierung - wie von der EU verlangt - bis spätestens 25. Juli 2003.
