Virtuelle Kinderpornos unter Strafe
Das US-Repräsentatenhaus hat mit einer überwältigenden Mehrheit [413 gegen acht Stimmen] einer Gesetzinitiative zugestimmt, nach der virtuelle Kinderpornografie - also etwa am Computer generierte Darstellungen - wieder verboten werden sollen.
Das Gesetz soll explizit eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs umgehen, der erst im April entschieden hatte, dass ein entsprechendes Gesetz aus dem Jahr 1996 verfassungswidrig ist. Ein ähnlicher Vorschlag wurde auch im Senat eingebracht.
Die Befürworter des Vorstoßes [also fast alle Abgeordneten] hoffen, dass noch in diesem Jahr ein entsprechendes Gesetz in Kraft tritt.
Der jetzt eingebrachte Child Obscenity and Pornography Prevention Act [COPPA] soll den Child Pornography Prevention Act [CPPA] ersetzen, der der Überprüfung durch das Oberste Gericht nicht standhielt.
USA wollen kindgerechtes InternetMeinungsfreiheit gefährdet
Das Oberste US-Gericht hatte im April den CPPA als verfassungswidrig eingestuft.
Das Gericht wurde nach einer Klage von Porno-Herstellern, die von Bürgerrechtsorganisationen unterstützt wurden, aktiv. Die Kläger sahen durch den CPPA die Meinungsfreiheit gefährdet.
Das Gericht befand den CPPA als zu ungenau und zu weit reichend, da er alle Darstellungen von Personen in einem eindeutig sexuellen Zusammenhang verbot, die minderjährig [unter 18] "scheinen". Demnach wären auch zahlreiche Hollywood-Produktionen mit echten und erwachsenen Schauspielern, die besonders jung aussehen, verboten gewesen.
Vorstoß auch in der EU
Das neue Gesetz definiert jetzt schon wesentlich genauer, was verboten werden soll, damit es bei einer gerichtlichen Überprüfung standhält.
Dabei wird explizit auf computergenerierte Darstellungen Bezug genommen, die den "Eindruck erwecken sollen, dass es sich um Minderjährige" handelt.
Diese Definition ändert allerdings nichts an der grundsätzlichen Kritik zum Verbot bestimmter virtueller Darstellungen, da es einer Zensur potenziell die Tür öffnet.
Die EU-Justizminister haben zuletzt im April über die Angleichung der Rechtsvorschriften gegen die Kinderpornografie beraten. Demnach sollen auch hier Bilder verboten werden, die ohne den Missbrauch von Kindern künstlich am Computer erzeugt wurden.
EU: Virtuelle Kinderpornos unter Strafe
