Mehrwertdienste-Regeln im TKG
Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer fordern mehr Sicherheit beim Telefonieren mit Informationsdienst-Anbietern.
Die AK hat nach eigenen Angaben wiederholt gefordert, dass die Infodienst-Anbieter und die Telekombetreiber einem Verhaltenskodex unterliegen sollen, was bisher nicht geschah.
Daher verlangt die AK nun im Hinblick auf die bevorstehende Telekomgesetz-Novelle, dass Ausübungsvorschriften für Mehrwertdienst-Anbieter ins Telekomgesetz [TKG] aufgenommen werden.
In der AK-Konsumentenberatung zeigt sich angeblich, dass Konsumenten mit Anrufen zu teuren 09-Nummern viele Probleme haben. Aktuell sind derzeit neben Gewinnspielen Dialer-Programme, die Internetnutzer automatisch zu 09-Rufnummern verbinden, wobei der PC-Nutzer zu spät den im Hintergrund ablaufenden Vorgang erkennt.
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Nach Vorstellungen der AK sollte im TKG unter anderem geregelt werden, dass Infodienst-Anbieter nur eine 09-Nummer bekommen und Informationen nicht über Gebühr hinausgezögert werden dürfen.
Dialer-Programme sollen demnach deutliche Hinweise enthalten, dass der Nutzer eine Standardverbindung verlässt und eine teurere Verbindung hergestellt wird.
Die Telekom und Rundfunk Control als Aufsichtsbehörde soll außerdem die Marktentwicklung der Branche verfolgen und wenn nötig, Verhaltensregeln aufstellen.
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