Urheberabgaben auf gebrauchte CDs
Die fünf großen Musikindustrieunternehmen überlegen offensichtlich ernsthaft Wege, gebrauchte Tonträger [CDs] mit einer Art Urheberrechtabgabe zu belegen.
Dem Branchenblatt "Billboard" haben jedenfalls mehrere Manager entsprechende Überlegungen mitgeteilt.
Hintergrund der Überlegungen ist der blühende Markt für gebrauchte CDs und zwar sowohl Off- als auch Online.
So ist Deutschlands größter Online-Buchhändler Amazon.de erst vor drei Monaten in das Geschäft mit gebrauchten Waren eingestiegen: Kunden können seitdem auf den Amazon-Seiten aus ihrem Privatbesitz alle Produkte zum Weiterverkauf anbieten, die auch im regulären Katalog des Internet-Anbieters sind.
Dabei soll, anders als etwa beim Internet-Auktionshaus eBay, ein fester Preis für die angebotenen Bücher, DVDs, Videos oder CDs vom Verkäufer genannt werden. Die Artikel sollen bei Amazon direkt unter den entsprechenden Neuprodukten aufgelistet werden.
Amazon verkauft GebrauchtartikelOffizielles Verständnis
Der Lobbyverband der US-Musikindustrie die Recording Industry Association of America [RIAA] hat zu dem Thema bislang nicht offiziell Position bezogen, zeigt allerdings durchaus Verständnis für eine Abgabe auf gebrauchte CDs:
Ein Sprecher bezeichnete dies als probates Mittel gegen die vielfach anzutreffende Praxis, CDs zu kaufen, um sie zu Brennen und danach sofort wieder zu verkaufen.
"Das ist ein Grund, warum die Musikindustrie an Kopierschutzsystemen arbeitet," erklärte der RIAA-Sprecher Jonathan Lamy.
Kopierschutz ist ein "Notwehrakt"Widerstand formiert sich
Die angestrebte Abgabe auf gebrauchte CDs in den USA, die erfahrungsgemäß Vorbildcharakter für die weltweite Vorgehensweise hat, trifft allerdings auf erbitterten Widerstand.
Dieser wird vor allem von Second-Hand-Ketten wie CD Warehouse getragen, die jetzt schon 289 Läden in 35 US-Bundesstaaten betreibt.
Hier wird in erster Linie damit argumentiert, dass man Nischen ausfüllt, die vom regulären Musikmarkt gar nicht mehr bedient werden.
RIAA
