12.06.2002

REGULIERUNG

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DT muss Internet-Flatrate anbieten

Die Deutsche Telekom hat erneut eine Niederlage bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hinnehmen müssen und muss nun konkurrierenden Telekom-Unternehmen in Deutschland Internet-Kapazitäten zu einem pauschalen Tarif anbieten.

Die Regulierungsbehörde teilte mit, die Telekom müsse ihren Konkurrenten künftig den schmalbandigen Internet-Verkehr [ISDN/Modem] an bundesweit 475 Knotenpunkten zu einem pauschalen Preis und nicht mehr in Abhängigkeit von der Nutzungsdauer zur Verfügung stellen. Damit gab die Behörde einem Antrag des Telekommunikationsanbieter Mediaways statt.

Die Telekom hatte dagegen eine Zusammenschaltung mit den Netzen der Konkurrenz an mehr als 1.600 Punkten vorgeschlagen, was die Behörde jedoch als wettbewerbsbehindernd ansieht.

Telekom muss Tarifvorschlag unterbreiten

Nach der Festlegung der Rahmenbedingungen wird die Behörde in einem weiteren Verfahren über die Höhe der Zusammenschaltungsentgelte und damit über die Höhe des Pauschaltarifs entscheiden.

Die Telekom muss binnen sechs Wochen einen Tarifvorschlag unterbreiten, der von der Behörde genehmigt werden muss. Erst dann wird Mediaways ein Gesamtpaket vorliegen, auf deren Basis das Unternehmen seinen eigenen Kunden Angebote für die Internet-Nutzung machen wird.

Keine direkten Auswirkungen für privaten Endkunden

Auf den privaten Endkundenmarkt haben die Entscheidungen über den Pauschaltarif keine direkten Auswirkungen.

Dennoch sieht das zur spanischen Telefonica gehörende Unternehmen in den unabhängig von der Nutzungsdauer berechneten Pauschaltarifen einen "wichtigen Schritt", um das Internet als Massenmedium zu etablieren.

Durch die pauschale Abrechnung mit der Telekom könnte Mediaways auf Grund verbesserter Kalkulationsmöglichkeiten seinen Kunden ebenfalls kostengünstigere Pauschaltarife für die Internet-Nutzung anbieten.