Gesetz soll vor 0190-Dialern schützen
Die deutsche Bundesregierung will die Verbraucher besser vor Betrug bei der Nutzung von 0190-Nummern schützen.
Das Kabinett beschloss heute eine Änderung der Kundenschutzverordnung im Telekommunikationsgesetz. Damit sollen Nutzung und Abrechnung von Verbindungen über die 0190-Nummern transparenter werden.
Eine Sprecherin der Verbraucherschutz-Zentrale Nordrhein-Westfalen nannte die geplanten Neuregelungen einen positiven Schritt. Man hätte aber die Regulierungsbehörde für Post- und Telekommunikation stärker in die Kontrolle einbeziehen sollen. Sie vergibt die Nummern, mit denen Sonderdienste abgerufen werden können.
Internet-Dialer als PolitikumDetails unklar
Ein Telekom-Sprecher sagte, die Verordnung könne mehr Rechtssicherheit auch für die Unternehmen bringen. Sie hätten bisher nicht gegen die Anbieter von 0190-Nummern vorgehen können. Es müsse aber noch ein paar Präzisierungen geben, etwa in welchem Fall eine Nummer abgeschaltet werden muss.
Dem Kabinettsbeschluss zufolge soll betrügerischen Anbietern die Nummer wieder vom Netzbetreiber entzogen werden können. Was aber betrügerisch sei, könne ein Unternehmen kaum beurteilen, sagte der Telekom-Sprecher.
Ferner soll nach der Verordnung etwa der Handy- oder Faxnutzer, der unverlangte Werbung auf sein Gerät bekommt, vom Telefonunternehmen den Absender genannt bekommen. So soll er sich gegen die häufig anonyme Werbung wehren können. Auf der Rechnung muss künftig auch die Anschrift des Anbieters der 0190-Nummer stehen, damit sich der Verbraucher bei Beschwerden an diese Stelle wenden kann.
