05.06.2002

URTEIL

Bildquelle: Sony

Sony kämpft um Markennamen "Walkman"

Die Tage der Exklusivität für den Sony-Walkman sind möglicherweise gezählt:

Der Oberste Gerichtshof [OGH] in Wien entschied in einem Verfahren, das Sony 1994 gegen die Wiener Großhandelsfirma Timetron angestrengt hatte, der Name "Walkman" habe sich als gängige Bezeichnung für tragbare Kassettenabspielgeräte eingebürgert und könne somit als Marke nicht mehr geschützt werden.

"Wir können die Geräte nun überall als 'Walkman' verkaufen", sagte Timetron-Firmenvertreterin Jona Solomon.

"Wer 'Walkman' sagt, denkt nicht an Sony"

Das Urteil kann nach Auffassung von Rechtsexperten auch über die heimischen Grenzen hinaus Bedeutung erlangen, da das österreichische Markenrecht schon der entsprechenden EU-Richtlinie entspricht.

"Unser Anwalt hat in dem Verfahren bewiesen, dass der Name 'Walkman' im normalen Sprachgebrauch vertreten ist", sagt Timetron-Prokuristin Solomon.

So erkläre etwa ein deutsches Wörterbuch "Walkman", ohne dabei auf Sony zu verweisen. "Wer 'Walkman' sagt, der denkt doch nicht an Sony."

"Urteil ist Bestrafung von gutem Marketing"

Nach Auffassung des Obersten Gerichtshofes, dessen Entscheidung vom 29. Januar Anfang der Woche bekannt wurde, hat Sony nichts unternommen, damit sich "ein anderes Zeichen als Gattungsbegriff an Stelle ihrer Marke durchsetzt".

Demnach hätte Sony etwa das Auftauchen des Wortes in Wörterbüchern nicht tatenlos hinnehmen dürfen. Das Unternehmen habe deswegen "den Verlust seines Markenrechts hinzunehmen".

Timetron sieht das Urteil als "beispielhaft". Ähnlich urteilt der Wiener Anwalt Gottfried Korn gegenüber der Tageszeitung "Die Presse": "Das Urteil könnte für ganz Europa richtungsweisend sein."

Dem widerspricht Sony-Anwalt Ingo Gutjahr: "Das Urteil des OGH stellt eine weltweit einzigartige Bestrafung von gutem Marketing dar und wird zweifellos in der EU nirgends wiederholt werden."

Sony prüft weitere rechtliche Schritte

Helmut Kolbar, Konzernsprecher von Sony Österreich, erklärte gegenüber der fuZO, man sei natürlich unglücklich über das Urteil des OGH.

Sony habe als weltweit einziger Inhaber der Marke "Walkman" Milliarden von Euro in den Schutz derselben investiert und werde auch weiterhin alles unternehmen, um sie zu schützen.

Da alle Rechtsmittel in Österreich ausgeschöpft sind, sei man momentan dabei zu prüfen, welche Möglichkeiten es auf europäischer Ebene gäbe, um die Entscheidung anzufechten.

Auch Rechtsanwalt Gutjahr kündigte an, Sony werde sowohl in Österreich als auch überall sonst weiterhin alle missbräuchlichen Verwendungen der nach wie vor registrierten Marke "Walkman" gerichtlich verfolgen.