Sony kämpft um Markennamen "Walkman"
Die Tage der Exklusivität für den Sony-Walkman sind möglicherweise gezählt:
Der Oberste Gerichtshof [OGH] in Wien entschied in einem Verfahren, das Sony 1994 gegen die Wiener Großhandelsfirma Timetron angestrengt hatte, der Name "Walkman" habe sich als gängige Bezeichnung für tragbare Kassettenabspielgeräte eingebürgert und könne somit als Marke nicht mehr geschützt werden.
"Wir können die Geräte nun überall als 'Walkman' verkaufen", sagte Timetron-Firmenvertreterin Jona Solomon.
Die Klage
Die Wiener Firma Timetron handelt mit Geräten der
Unterhaltungselektronik und bot in ihrem Jahreskatalog 1994
abgebildete Produkte, die nicht von Sony stammen, unter den
Bezeichnungen "Walkman" an. Der Katalog wurde in einer Auflage von
2.000 bis 3.000 Exemplaren gedruckt und verteilt. Sony begehrte
unter Berufung auf das ihr zustehende Markenrecht die Verurteilung
von Timetron a) zur Unterlassung der Verwendung der Bezeichnung
"Walkman" allein oder mit Zusätzen für tragbare
Kassettenabspielgeräte, die nicht von Sony hergestellt worden sind,
und b) zur Zahlung von 40.000 ATS Schadenersatz.
Urteilsbegründung des OGH"Wer 'Walkman' sagt, denkt nicht an Sony"
Das Urteil kann nach Auffassung von Rechtsexperten auch über die heimischen Grenzen hinaus Bedeutung erlangen, da das österreichische Markenrecht schon der entsprechenden EU-Richtlinie entspricht.
"Unser Anwalt hat in dem Verfahren bewiesen, dass der Name 'Walkman' im normalen Sprachgebrauch vertreten ist", sagt Timetron-Prokuristin Solomon.
So erkläre etwa ein deutsches Wörterbuch "Walkman", ohne dabei auf Sony zu verweisen. "Wer 'Walkman' sagt, der denkt doch nicht an Sony."
Die Geschichte des Walkman
Der "Walkman" wurde Ende der siebziger Jahre vom langjährigen
Sony-Chef Akio Morita eher zufällig erfunden. Dieser litt dem Mythos
zufolge unter der nervtötenden Musikbeschallung durch seine Kinder.
Der Klassik-Liebhaber ließ sich daraufhin von Sony-Technikern ein
Diktiergerät zum Musik-Abspielgerät mit Kopfhörern umbauen und
erfand damit den Walkman.
1999 verstarb der Erfinder des Walkman"Urteil ist Bestrafung von gutem Marketing"
Nach Auffassung des Obersten Gerichtshofes, dessen Entscheidung vom 29. Januar Anfang der Woche bekannt wurde, hat Sony nichts unternommen, damit sich "ein anderes Zeichen als Gattungsbegriff an Stelle ihrer Marke durchsetzt".
Demnach hätte Sony etwa das Auftauchen des Wortes in Wörterbüchern nicht tatenlos hinnehmen dürfen. Das Unternehmen habe deswegen "den Verlust seines Markenrechts hinzunehmen".
Timetron sieht das Urteil als "beispielhaft". Ähnlich urteilt der Wiener Anwalt Gottfried Korn gegenüber der Tageszeitung "Die Presse": "Das Urteil könnte für ganz Europa richtungsweisend sein."
Dem widerspricht Sony-Anwalt Ingo Gutjahr: "Das Urteil des OGH stellt eine weltweit einzigartige Bestrafung von gutem Marketing dar und wird zweifellos in der EU nirgends wiederholt werden."
Noch heute bietet Sony 40 Modelle an
Der "Walkman" war der absolute Verkaufsschlager von Sony: Über
200 Millionen Exemplare des tragbaren Geräts wurden verkauft, Sony
bietet noch heute an die 40 Modelle an.
SonySony prüft weitere rechtliche Schritte
Helmut Kolbar, Konzernsprecher von Sony Österreich, erklärte gegenüber der fuZO, man sei natürlich unglücklich über das Urteil des OGH.
Sony habe als weltweit einziger Inhaber der Marke "Walkman" Milliarden von Euro in den Schutz derselben investiert und werde auch weiterhin alles unternehmen, um sie zu schützen.
Da alle Rechtsmittel in Österreich ausgeschöpft sind, sei man momentan dabei zu prüfen, welche Möglichkeiten es auf europäischer Ebene gäbe, um die Entscheidung anzufechten.
Auch Rechtsanwalt Gutjahr kündigte an, Sony werde sowohl in Österreich als auch überall sonst weiterhin alle missbräuchlichen Verwendungen der nach wie vor registrierten Marke "Walkman" gerichtlich verfolgen.
