04.06.2002

USA

Bildquelle: waldt

TV-Gewohnheiten werden nicht ausspioniert

Sonicblue, Hersteller des bisher nur in den USA vertriebenen digitalen Videorekorders "ReplayTV 4000", hat vor Gericht einen "entscheidenden Sieg im Sinne der Konsumenten" errungen: Ein kalifornischer Bezirksrichter hob ein Urteil auf, nach dem die Nutzer des Videorekorders ausspioniert werden sollten.

Mehrere Fernsehsender und Hollywood-Studios hatten SonicBlue mit der Begründung verklagt, der ReplayTV-Rekorder sowie mit dem Gerät angebotene Dienstleistungen trügen zu Urheberrechtsverletzungen bei.

Jeder Klick sollte protokolliert werden

Sonicblue war am 26. April vom Bundesbezirksgericht in Los Angeles dazu verurteilt worden, alle verfügbaren Nutzungsdaten seiner User zu protokollieren und diese an die Filmindustrie zu übergeben.

Auf die gerichtliche Anordnung hin sollte Sonicblue jede aufgenommene Sendung, jeden übersprungenen Werbeblock oder jeden Austausch von Aufnahmen mit Dritten aufzeichnen, damit sich die Filmindustrie ein Bild vom Ausmaß der Urheberrechtsverletzungen machen können.

Man befürchte vor allem sinkende Werbeeinnahmen und die illegale Weitergabe von kostenpflichtigen Inhalten aus Premium-Kanälen.

Verschiedene Bürgerrechts- und Datenschutzorganisationen hatten die gerichtliche Entscheidung angegriffen, da sie einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Nutzer darstelle.